Heidelberg (dpa) - Das Landgericht Heidelberg hat einen Rentner von dem Vorwurf freigesprochen, Sprengstoffanschläge gegen Lebensmittelfirmen verübt und geplant zu haben. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Markus Krumme am Freitag, trotz umfassender Beweisaufnahme und ...

Kommentare

(7) Roybaer · 19. November 2021
Wieder einer dieser Repteloiden.
(6) k293295 · 19. November 2021
@5: Weiß ich. ich habe mal nen Staatsanwalt, der "übersehen" hat, dass der Angeklagte zur Tatzeit 500 km vom Tatort entfernt "geblitzt" wurde, gefragt: "Wenn Sie nur die halbe Arbeit machen, kriegen Sie dann auch nur halbes Gehalt?" Fand er gar nicht witzig, aber der Vorsitzende Richter meinte, das muss er sich gefallen lassen. Sowas kommt in Deutschland tägich vor.
(5) jeanbe · 19. November 2021
@1 Die bekommen ihren Lohn auch, wenn sie Sch... gebaut haben...
(4) k293295 · 19. November 2021
@2: Da gehts um falsch gelesene "Täterfotos" <link>
(3) thrasea · 19. November 2021
@2 "Bei einem human-biologischen, somit anthropologischen Gutachten werden anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen"
(2) satta · 19. November 2021
Was ist denn ein "anthropologisches Gutachten"? Ist der Angeklagte am Ende gar kein Mensch?
(1) k293295 · 19. November 2021
Tja, da hat die Staatsanwaltschaft dann mal wieder den Falschen angeklagt. Leider kann man sie nicht wg. Steuerverschwendung und auch nicht wg Strafvereitlung (der wahre Täter ist ja noch frei) drankriegen. Aufgrund der Verurteilung in Sachen Munitionsbesitz kommt nicht mal die Verfolgung Unschuldiger infrage.
 
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