Fürstenfeldbruck (dpa) - Ein 59-Jähriger hat seinem Arzt während eines psychiatrischen Klinikaufenthalts gestanden, seine Freundin getötet zu haben. Der Arzt der Münchner Klinik hat die Polizei informiert. Beamten fuhren daraufhin zu der Wohnung des 59- Jährigen in Fürstenfeldbruck und fanden die […] mehr

Kommentare

9kasmodiah25. Juli 2009
Wenn er geg. d. Schweigepflicht verstoßen hat, wird er schon dafür belangt werden und das gewußt haben. Ich hätte bei einem solch krassen Fall auch eine Strafe o. Berufsverbot hingenommen, wenn ich ein ruhiges Gewissen für den Rest meines Lebens haben könnte. Andernfalls hätte ihn die Sache wohl ein Leben lang verfolgt. Auch keine schöne Aussicht.
8k29329525. Juli 2009
Nein, der Arzt hätte das NICHT anzeigen müssen. § 139 Abs. 3 StGB
7true_Phoenix25. Juli 2009
1. Theoretisch ist das richtig. Es ist erstmal ein Bruch der Schweigepflicht. 2. Man kann aber anders argumentieren. Wenn akute Gefahr für Dritte bestünde, MÜSSTE der Arzt es sogar weiterleiten. Den sicheren Tod feststellen kann in D nur ein Arzt. Wenn man jetzt argumentiert, dass die Frau daher nicht sicher getötet wurde, evtl. sogar noch leben könnte, oder auch durch ein nicht-Verurteilen des Patienten Andere gefährdet wären, dürfte es der Arzt also. Und es geht hier um Kapitalverbrechen!
6purehooney25. Juli 2009
Hallo? Das ist ein Mord, da hört es dann mit der Schweigepflicht auf, sonst macht sich der Arzt strafbar!
5Spock-Online25. Juli 2009
@1 -4: Ein Patient kann jederzeit seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Wäre die News etwas ausführlicher gewesen, hätte der Autor das vielleicht auch noch reingeschrieben. So ist die News unvollständig. @6 : auch das stimmt nicht. Es besteht nur eine Anzeigepflicht, wenn ein Mord noch zu verhindern wäre - nicht, wenn der Mord bereits geschehen ist. Siehe § 138 StGB.
4Sudelstrumpf25. Juli 2009
Ein Arzt ist ja durch seinen Eid der Gesundheit aller verpflichtet bzw. sollte da hinterher sein. Kommt auch noch drauf an obs wirklich ein Psychiater oder Psychotherapeut war und außerdem: HALLO DER HAT SEINE ALTE UMGEBRACHT!
3tigerleo25. Juli 2009
ärzte dürfen das, pfarrer nicht...
2k35898125. Juli 2009
Hmmm... ich dachte auch, da würde Schweigepflicht bestehen... kennt sich da Jemand aus?
1Chiatty25. Juli 2009
eigentlich darf man das nicht sagen (schweigepflicht). außer er PLANT die tat. oder ist das neu??