Emden (dts) - Im Fall des Mädchenmordes von Emden hat die Polizei den festgenommenen 17-Jährigen aus der Untersuchungshaft entlassen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Emden mit. Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse sei auszuschließen, dass der Berufsschüler der Täter sei. ...

Kommentare

(5) setto · 30. März 2012
@4, Kinder streiten sich und gehen dann getrennte Wege um sich nach wenigen Minuten zu versöhnen, daher sollte man das nicht so eng sehen. Mir tut nur der jetzt gebrandmarkte Jugendliche leid, selbst ein wegziehen und neues Leben aufbauen fällt durch das Internet z.B. erheblich schwerer @2, der Polizei kann man keinen Vorwurf machen eher der Presse
(4) Evil-Dead · 30. März 2012
Habe den schweren Verdacht, das es der 11 jährige Begleiter war. Wie kann man sich im Parkhaus aus den Augen verlieren, wenn man Enten füttern will. Hoffentlich habe ich unrecht mit meiner vermutung und der 17 jährige tut mir leid, der kann jetzt nur noch mit seiner Familie weit wegziehen. In Emden wird er nicht mehr glücklich.
(3) DieNikky · 30. März 2012
@2 Ja, die Festnahme an sich war sicher gerechtfertigt wenn man Hinweise hat dass er der Täter sein könnte und Fluchtgefahr herrschen könnte. Ronja meinte ja auch dass die Verhaftung erst bekanntgegeben werden sollte wenn man wirklich sicher ist. Und das sehe ich genauso. Ist ja schön und gut wenn sie einen Verdächtigen haben, aber mit Äußerungen dazu, ohne sicher zu sein sollte man doch vorsichtig sein.
(2) k229465 · 30. März 2012
@1 die polizei ging sicher von fluchtgefahr aus, was ja auch nicht zu verübeln ist, wenn er vor/nach der tat gefilmt wurde, er kein alibi hat und sich in widersprüche verstrickt.. das mit der fluchtgefahr war sicher richtig - nur dass jetzt halt der wirkliche täter auf und davon sein wird :/ ich denke den behörden kann man keinen vorwurf machen und der typ war einfach zur falschen zeit am falschen ort..
(1) Ronja · 30. März 2012
Der arme Kerl. Muss man wirklich sagen. Dem sein Leben ist doch vorbei. Gebrandmarkt. Hätte man das nicht anders regeln können? Indem man z.B. die Verhaftung erst nach einem positiven DNA-Test bekanntgibt?
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News