Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas will sicherstellen, dass islamistische Gefährder auch ohne konkrete Straftat über längere Zeit inhaftiert werden können. Man wolle die Voraussetzungen verbessern, dass die Gefährder auch in Haft genommen werden können, und zwar über die volle Zeit von […] mehr

Kommentare

8k4978209. Januar 2017
@7 Richtig, deswegen ist diese Aussage von Maas nur Wahlkampfposse, denn mit legalen Mittel, wird kaum ein Extremist (egal welcher polit. Strömung) dort einsitzen. Da die Tat bis dato nicht vollzogen ist und somit auch meist nichts beweisbares der Person angeheftet werden kann.
7raptor23096109. Januar 2017
Ich schaue mir auch "extremistische Viedos" an, habe z.B. das "Kommunistische Manifest" gelesen - um überhaupt mitreden zu können. Wie soll man diskutieren, wenn man die Sichtweise der Gegner nicht kennt? Bin ich dann jetzt auch ein Gefährder / bin ich jetzt Kommunist? Ich bin und bleibe dabei, daß ein Rechtsstaat nur Aufgrund von Beweisen ein Urteil aussprechen darf. Wenn wir "zukünftig mögliche Taten" bestrafen sind wir bei "Minority Report" (Philip K. Dick / 1956)
6setto09. Januar 2017
Man könnte auch sagen : Maas will ein deutsches Guantanamo errichten
5k4978209. Januar 2017
@3 Das Problem ist das beim Grossteil es keine "Beweise" für eine Tat gibt, sondern maximal Beweise für mögliche zukünftige Taten gibt. Denn nur weil wer ein extremistischen Blog/Video anschaut (und hier habe ich BEWUSST ohne einer politischen Störmung dies geschrieben), ist er lange noch nicht schuldig, aber ein möglicher Gefährder!
4Hannah09. Januar 2017
@2 : Du weißt aber schon, dass "Gefängnis" und "Haft" Synomyme sind? In "Abschiebehaft" steckt nun mal das Wort "Haft". Sprich: Abschiebehaft IST Gefängnis.
3raptor23096109. Januar 2017
Bei z.B. "isamistischen Fanatikern" den Richter die Beweise vorlegen - und direkt Abschieben und nicht erst 18 Monate wegsperren. Wegen der fehlenden Papiere: Wenn Asylsuchende aus einem Kriegsgebiet kommen kann das sehr schnell passieren. Wenn Dein Haus ausgebombt wird, während Du nicht da bist - dann ist alles weg. Wenn Du in dem Land zu einer "Zielgruppe" gehörst - dann bekommst Du dann auch keine Papiere mehr. Eine illegale Flucht über die "grüne Grenze" in ein Flüchtlingslager ...
2jub-jub09. Januar 2017
@1 : Gefängnis und Abschiebehaft ist immernoch ein Unterschied. Anders können es die Behörden nicht in den Griff bekommen entsprechende die Allgemeinheit gefährdende islamistische Personen aus der Gesellschaft zu entfernen und abschieben zu können. Es ist eh schon unverständlich, daß sie ohne Papiere nach Deutschland einreisen konnten.
1raptor23096109. Januar 2017
Ich bin ja nun wirklch kein Fan des Kuschelkurses der deutschen Justiz. Aber daß Leute, die nichts angestellt haben 18 Monate ins Gefängnis müssen? Nur wegen einer Einstufung Aufgrund eines Verdachts? Er könnte etwas anstellen - also ab ins Gefängnis? Kommen dann als nächstes Vorbestrafte ins Gefängnis, weil "die GEFAHR groß ist, daß sie wieder etwas anstellen"? Oder Drogensüchtige, "die GEFAHR besteht, daß sie bald etwas anstellen werden"?