Berlin (dpa) - Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den zuerst die «Bild»-Zeitung berichtete. Ziel sei mehr Rechtssicherheit bei ...

Kommentare

(15) Hannah · 30. August 2016
(14) darkkurt · 30. August 2016
@12: ah, okay! Wusste ich nicht, danke für die Info!
(13) Kojak · 30. August 2016
Ahja, da ich mal davon ausgehe das du Unterhaltsleistungen fürs Kind meinst, willst du also dem Kind den Unterhalt wegnehmen wenn die Mutter "Erinnerungslücken" hat, super.
(12) AS1 · 30. August 2016
@(11) Falsch. Das ist abhängig vom zuständigen Gericht und von der gerade anhängigen Instanz. Entsprechend braucht man sehr wohl zwingend einen zugelassenen Rechtsanwalt.
(11) darkkurt · 30. August 2016
@10: es gibt keine Anwaltspflicht in Deutschland - keiner zwingt dich, einen zu engagieren!
(10) robby350 · 30. August 2016
weil Rechtsanwälte Langeweile haben und kein Geld , wird hier wieder so ein Ding aus der Büchse gelassen . Wo sich voraussichtlich die Herren dumm und dämlich verdienen .Das nenne ich wahren Lobbyismus ,was war der Herr Maas nochmal?
(9) Stiltskin · 29. August 2016
Ein Vaterschaftstest, die DNA Untersuchung schafft absolute Gewissheit- manchmal kann das für den vermeintlichen Vater ein Schock sein. Vor langen Jahren, ich lebte seit ca 9 Monaten von der damaligen Frau getrennt, als sie schwanger wurde. Da wir nicht geschieden waren, bekam das Kind meinen Namen. Natürlich habe ich die Vaterschaft angefochten, wobei zweifelsfrei ein anderer Mann als Vater herauskam. Ohne Anfechtung wäre ich nach zwei Jahren für dieses Kind unterhaltspflichtig gewesen.
(8) Taes · 29. August 2016
@7 dann soll se nen vaterschaftstest machen mit denen die in frage kommen.. und wenn sie es nicht mehr weiß wer alles in frage kommen könnte dann sollte man ihr den unterhalt kürzen...
(7) Kojak · 29. August 2016
Wenn die Frau dann schlicht sagt: "weiss nicht" was dann? Wer will ihr das Gegenteil beweisen? Schwachsinn...
(6) AS1 · 29. August 2016
@(5) Nein, es sind nicht 2 Paar Stiefel. Ein Staat, der von ihm erlassene Gesetze nicht durchsetzt, büßt seine Legitimität ein. Ich warne nochmals vor der Vorstellung, man könnte gesellschaftliche Veränderungen mit Hilfe von Gesetzen erreichen. Es gibt zahllose Negativbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit, die eben auch zur Staatsverdrossenheit beitragen. Und wir sprechen hier nicht vom harten Bereich des StGB, deswegen sind Einbrüche kein gutes Beispiel.
(5) darkkurt · 29. August 2016
@4: Das sind aber 2 paar Stiefel. Gesetze werden ja nicht aus der Überlegung heraus erlassen (oder aufgehoben), ob man sie auch durchsetzen kann, sondern weil etwas in der Gesellschaft nicht funktioniert. Keiner Sagt, "Wir legalisieren Wohnungseinbrüche, weil wir mit der Aufklärung der Verbrechen nicht klar kommen." Hier ist ein gesellschaftliches Ungleichgewicht, dass korrigiert werden soll - wie sollte man denn anders vorgehen? Ganz lieb "bitte, bitte" sagen?
(4) AS1 · 29. August 2016
@(3) Das ist ein Irrglaube. Gesetze regeln die Grundsätze, mehr aber können sie nicht. Und unser Hauptproblem ist ja nicht nur die ausufernde Anzahl an Regelungen, sondern die mangelnde Sanktionierung. Erlasse nie ein Gesetz, das danach nicht auch mit allen Konsequenzen durchgesetzt werden kann. Und da sieht es düster aus.
(3) darkkurt · 29. August 2016
@1: Dafür sind Gesetze nun mal da! Würde in unsrer Gesellschaft alles so funktionieren wie gewünscht, bräuchten wir keine.
(2) heissbaer · 29. August 2016
@2: Gentechnik machts möglich: Frau bleibt schwanger bis sie im Namen des Vaters selbigen bekannt gibt... :-)
(1) AS1 · 29. August 2016
Wieder einer von diesen hilflosen Versuchen, gesellschaftliche Probleme mit Hilfe von Gesetzen zu regeln. Wird auch in diesem Fall nicht funktionieren. Wie will er die Mütter denn zwingen? Mit Haft?
 
Suchbegriff