
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Öltanker "Eventin", der zur sogenannten russischen Schattenflotte gehört, nicht vorläufig eingezogen und verwertet werden darf. Grund für diese Entscheidung sind "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das höchste
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