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: Ja, Fischer ist lesenswert. § 153 StPO zieht nicht, weil bei 21 Toten + >650 Verletzten ein öffentliches Interesse vorhanden sein muss. Das ist ja eine "Und"-Bedingung. Sein Argument, die Öffentlichkeit wolle Sündenböcke, kann ich nicht teilen. Die 21 Toten haben keinen Selbstmord begangen. Dafür sind Leute verantwortlich, und nicht die, die im Tunnel und auf der Rampe waren. Die Verantwortlichen sind nicht nur moralisch schuldig sondern für mich auch strafrechtlich.