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Die Löhne werden doch auch jetzt von den Tarifpartnern gemacht, es gibt nur eine Untergrenze welche festgelegt wird. Auch muss ein Scheitern nicht immer aufs Konto der AG gehen - meist ist das jedoch der Fall. @
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Beschlossen werden muss es trotzdem immer noch vom Bundestag, da es Gesetzeswirkung hat. Allerdings ist das wie bisher auch nur ein "Durchwinken".