Das Landgericht München hat den Einsatz von OpenAI's Künstlicher Intelligenz ChatGPT bei der Nutzung von Liedtexten beschränkt. Dieses Urteil wurde nach einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema gefällt, die sich unter anderem auf Titel wie "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer ...

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