Landgericht München bremst OpenAI: Urheberrechtsstreit um ChatGPT
Das Landgericht München hat den Einsatz von OpenAI's Künstlicher Intelligenz ChatGPT bei der Nutzung von Liedtexten beschränkt. Dieses Urteil wurde nach einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema gefällt, die sich unter anderem auf Titel wie "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer sowie "Über den Wolken" von Reinhard Mey bezog. Die Begründung der Richter war klar: Die Verwendung der Liedtexte verstößt gegen das Urheberrecht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
OpenAI hatte die umstrittenen Liedtexte zur Schulung von ChatGPT genutzt. Das System gab diese Texte auf Anfragen hin exakt oder nahezu identisch wieder, ein Vorgang, der vom Gericht als Indiz dafür gewertet wurde, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert sind. In diesem Rahmen wurde OpenAI verurteilt, die Speicherung und Ausgabe der Texte zu unterlassen, Schadenersatz zu leisten und zudem Informationen über die Nutzung sowie erzielte Erträge preiszugeben.
Die Tragweite des Urteils könnte erheblich sein, da eine mögliche Berufung und Entscheidung in höheren Instanzen weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Generative KI haben könnten. Die Expertin Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betonte die Bedeutung dieses Falls für Werke jeglicher Art, die in der KI eingesetzt werden. Sollte die Gema auch in der letzten Instanz obsiegen, würde dies die Rechte der Urheber stärken und die technologische Nutzung solcher Werke erheblich regulieren. Dies scheint auch das Hauptanliegen der Gema durch die Klage zu sein.
Im Kern des Gerichtsverfahrens lag die Frage, ob die Liedtexte im KI-System von OpenAI abgespeichert oder nur temporär genutzt wurden, um neue Texte zu generieren. Das Gericht stellte fest, dass die Wiedergabe der Titel durch das System ein klarer Hinweis darauf ist, dass die Texte gespeichert wurden und eine zufällige Ausgabe ausgeschlossen werden kann.

