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: Nein, Extremismus ist zunächst mal nur eine Einstellung, aus der sich ungesetzliche Handlungen ergeben können, aber nicht müssen. Namentlich bekannt sind auch solche, auf die etwa der Verfassungsschutz ein Auge hat. Auch die müssen noch nicht als Straftäter aufgefallen sein. Wenn sie als solche auffallen, dann kann man sie ja einsperren. Darüber hinaus störe ich mich an dem "präventiv einsperren", gerade im Kontext mit Arbeitslager erinnert das doch allzu sehr an die "Schutzhaft" der Nazis.