Gelsenkirchen (dpa) - 40 Jahre lang hat Faqir Malyar schwere Teppiche geschleppt. Jetzt tut dem 67 Jahre alten Teppichhändler aus Gelsenkirchen immer öfter die rechte Schulter weh. Ein bis zwei Jahre wollte er noch machen und dann zusammen mit seiner Frau den Ruhestand genießen. Daraus wird nun […] mehr

Kommentare

4setto14. Januar um 09:50
Sorry aber gerade ein Händler, der mit Tausch und Handelgeschäften auf dem Basar großgeworden ist weiß das man nicht alles an einem Ort lagert, so leid es mir für ihn und alle anderen auch tut. Warum muss man den Leuten heute alles genau vorkauen? Wir haben alle lesen und denken gelernt, da sollte man erwarten können das man selbst unterschriebene Verträge sich mal zu Gemüte führt
3alx200014. Januar um 06:20
@2 Bei meiner Sparkasse habe ich heute explizit erklärt bekommen, dass das Einlagern von Wertgegenständen über der Versicherungssumme vertragswidrig ist und schon immer war; das es zusätzlich unterversichert ist, ist ein außervertraglicher Nebeneffekt. Vertragswidriges Verhalten terminiert nicht automatisch, es gibt z.B. die salvatorische Klausel! Ebenso werden vertragswidrig eingelagerte Werte nicht erstattet, der Rest des nachweisbaren Schadens bis zur Deckungssumme jedoch schon!
2mikarger14. Januar um 05:58
@1 ) Nein, nicht vertagswidrig. Dann wäre der ganze Vertrag unwirksam. - Er ist/war schlicht unterversichert, was z.B. auch bei der Hausratversicherung passerien kann.
1alx200014. Januar um 05:45
Dieses Gejammer nervt; jeder Mensch muss vor Vertragsabschluss die Verträge lesen, das ist in jedem Gewerbe, Gewerk und Land so, vor Allem und schon immer bei Bankgeschäften! In ALLEN Schließfächermietverträgen steht klar und deutlich eine Versicherungshöhe und der Hinweis auf die höchstmögliche Versicherungssumme bei ext. Versicherungen für die eingelagerten Wertsachen! Egal ob eine Mitschuld oder Fahrlässigkeit der Bank festgestellt wird - die Einlagerung erfolgte kundenseitig vertragswidrig!