Berlin (dpa) - Wer einen Familienangehörigen pflegt, kann künftig mit seinem Arbeitgeber bis zu zwei Jahre lang eine besonderes Modell der Teilzeitarbeit vereinbaren. Das Bundeskabinett beschloss einen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf - doch ohne den zuvor in ...

Kommentare

(4) Chris1986 · 23. März 2011
@1,2,3 Es ist ein erster Schritt. Vorher konnte man garnichts mit dem Arbeitgeber vereinbaren, jetzt sind es zumindest mal 2 Jahre, wo ist denn nun euer Problem? Langsam geht mir das Oppositionsgemecker hier auf den Keks, hauptsache kritisieren an allem was die Regierung macht und wenn es was gutes ist, dann versucht man dahinter zumindest schlechte Absichten zu finden. Ich bin auch kein Freund der Regierung aber Kritik ohne Verstand kann ich noch weniger leiden.
(3) setto · 23. März 2011
und was ist mit dem finanziellen Aspekt? Wer auf das Geld verzichten kann hat bisher dann eine Pflege bezahlt.
(2) Azador · 23. März 2011
unsere allwissende Bunderegierung weiß also wie lange alle Menschen gepflegt werden müssen, interessant.
(1) Ronja · 23. März 2011
Und nach 2 Jahren wird dann still und leise in den Tod begleitet? Wieder so was unausgegorenes!
 
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