Luxemburg/Wiesbaden (dpa) - Der Kirchenaustritt darf eine Mitarbeiterin eines katholischen Vereins einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen […] mehr

Kommentare

2skloss17. März um 18:44
Auch ein gutes Detail, dass die Vergleichpersonen nicht konfessionslos waren, sondern nur im Partnerverein (evangelisch). Das stürzt nochmal aus meiner Sicht die Willkür bei der Anforderung stärker
1Polarlichter17. März um 13:11
Gute zeitgemäße Entscheidung.