Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz für Biodiversität unabdingbar
Am 11. November 2019 fand das agrar-Format “Landwirtschaft im Dialog” statt. Bei der diesjährigen Ausgabe gehörte DBV-Umweltbeauftragter Hartelt zu den Podiumsteilnehmern. Schon im Voraus äußerte sich Hartelt kritisch gegenüber dem Aktionsprogramm “Insektenschutz”, das vom Bund auf den Weg gebracht wurde und betonte, dass für mehr Biodiversität eine Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft unabdingbar sei.
Demnach sei es für die Landwirte entscheidend, dass sie auch mit Erreichen der Biodiversität Einnahmen verbuchen. Dies sei beispielsweise durch diverse Anreize möglich, die letztlich dazu beitragen, dass Landwirte weitere Naturschutzleistungen erbringen. Derzeit wird vor allem von Seiten des Bundes ein anderer Weg angestrebt, der beim Bauernverband auf deutlichen Widerstand trifft. Insbesondere das jüngst auf den Weg gebrachte Aktionsprogramm lässt den Anschein entstehen, dass die Artenvielfalt bei den Landwirten vor allem durch neue Verordnungen sichergestellt werden soll.
Nach Aussagen von Hartelt sei dies der falsche Weg. Immerhin werden sowohl in der konventionellen Landwirtschaft als auch im Ökolandbau ausgesuchte Maßnahmen ergriffen, um letzten Endes Kulturpflanzen zu schützen. Ohne diese Maßnahmen würden sie diversen Krankheiten und Schädlingen zum Opfer fallen. Sowohl in der klassischen Landwirtschaft als auch im Ökolandbau geht es darum, den Anbau der Kulturpflanze zu fördern, sodass ein hoher Ertrag erzielt werden kann. Dabei komme laut Hartelt die Biodiversität nicht zu kurz. Sie konzentriert sich allerdings auf Teilflächen der Landwirte.
Der Bund möchte durch das neue Insektenschutzprogramm vorrangig den Weg für mehr Biodiversität ebnen. Die Bemühungen sind nicht grundlos, wie auch Julia Reinert von Gartenspring weiß: “In den letzten Jahren haben das Vorkommen und die Vielfalt der Insekten deutlich abgenommen. Es ist unumstritten, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um der Entwicklung entgegen zu treten.” Die Kritik des Bauernverbandes und allen voran von Hartelt ist nicht gegenstandslos. Die erneuten Auflagen des Bundes, die für die Landwirtschaft mit Verboten einhergehen, könnten demnach vor allem zu einem Vertrauensbruch führen. Davon würde letztlich der Naturschutz keineswegs profitieren. Zudem würde so das Risiko steigen, dass die bisherige Agrarumweltförderung nochmals eingeschränkt wird.
Letztlich ist der Naturschutz für die Landwirte kein vollkommen neues Thema. Bereits seit Jahren bemühen sich die Landwirte mit verschiedenen Projekten um den Naturschutz und die Förderung der Biodiversität. Kommt nun das vom Bund angekündigte Programm, würde dieses lediglich dazu führen, dass es den Naturschutz in seiner bisherigen Form nicht mehr gibt. Dies würde insbesondere zu Lasten von Vogelschutz- und FFH-Gebieten gehen.
Das Programm des Bundes sieht in der Tat deutliche Einschränkungen für die deutsche Landwirtschaft vor. Nach ersten Schätzungen könnte sich die neue Verordnung auf eine Fläche von über 2,3 Millionen Hektar beziehen. Auf dieser Fläche könnte der Landwirtschaft nur noch mit massiven Einschränkungen nachgegangen werden. Wie viele Hektar allein in FFH-Gebieten betroffen sind, ist bislang noch nicht ganz klar. So gehen die jüngsten Schätzungen von Bund und Bauernverband deutlich auseinander. Während das BMEL aktuell von einer Fläche von 158.000 Hektar ausgeht, rechnet der Bauernverband mit Auswirkungen auf 690.000 Hektar. Letztlich dürfen nicht nur die FFH-Gebiete berücksichtigt werden, sondern ebenso Streuobstwiesen und Grünland.