Berlin - Die Kommunen haben Bund und Länder aufgefordert, die ihnen entstehenden Kosten für den Wechsel ukrainischer Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerbergeld komplett und dauerhaft auszugleichen. "Für die Rücknahme des sogenannten Rechtskreiswechsels für die Zukunft, also die Einstufung neu ...

Kommentare

(4) slowhand · 08. August um 10:50
@3 Weil der größte Teil der Leistungen nicht mehr vom Bund, sondern von den Kommunen getragen werden muss.
(3) anddie · 08. August um 07:41
Danke für den Link, Wenn es mit Asylbewerberleistungen insgesamt teurer wird, als mit Bürgergeld, frage ich mich, wieso man es nicht beim Bürgergeld belässt.
(2) Pontius · 08. August um 06:15
"Trotzdem rechnet das Sozialministerium fast mit einem Nullsummenspiel. Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch einer Rechnung der dpa zufolge mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt." <link>
(1) slowhand · 08. August um 00:25
>> Nach dem Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel kommen auf die Kommunen jährliche Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro zu. << Die hat doch der Finanzminister Klingbeil schon als Einsparung verbucht.
 
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