@
13 Nochmal- um mich geht es hier nicht, siehe @9. Es geht hier nicht um Sonderrechte und Vorrechte, sondern um das nicht weitere Vorenthalten von ganz normalen Rechten. Das hat ganz offensichtlich @
11 auch nicht begriffen, wie sein Bespiel zeigt. Und damit meine ich sicher nicht die AHA-Regeln, die nun wirklich keinen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte darstellen, die diese in ihrem Wesensgehalt antasten. Und Freiheit in Anführungszeichen zu setzen, sagt auch schon eine Menge.