Berlin (dpa) - Die von der Koalition geplante Reduzierung der Zinsen für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung soll nach einem Zeitungsbericht auch rückwirkend gelten. «Wir wollen den Versicherten mit hohen Beitragsrückständen die Chance geben, endlich aus der sich immer schneller […] mehr

Kommentare

12k4861225. Mai 2013
....würdest du deiner eigenen Aussage zu @1 selbst widersprechen....
11k4861225. Mai 2013
@10 das behauptest du (das ich es Mißverstehe),aber es steht dort definitiv nicht.Vielleicht verstehst du es auch falsch....Zu den Beiträgen,das wäre evt ein Punkt den ich nachvollziehen kann, aber selbst in diesem Fall falle ich ins soziale Netzwerk und dann würde der Leistungerbringer die Beiträge zahlen und anderfalls bin ich immer noch Freiwillig versichert.Achso falls allerdings,deine Aussage stimmt,wäre dieser Fall def.vorher nicht Teil der Solidargemeinschaft gewesen und damit...
10k8518625. Mai 2013
@8 : Wenn Du selbständig warst und Insolvenz anmeldest, bist Du nicht mehr privat versichert. Und wenn Du Dich dann nicht gesetzlich anmeldest... - Und was Du bei @1 scheinbar missverstanden hast: Ich zahle ein Jahr nichts in (irgend)eine Krankenkasse ein. Dann trete ich irgendwo bei, zahle einen Monat und nehme anschließend die Kasse in Anspruch. In dem Jahr vorher war ich ja nicht krank, wozu also sollte ich für den Zeitraum etwas zahlen oder nachzahlen.
9k4861225. Mai 2013
...FreiwilligVersichert und dann isses doch mein Problem ob und wann und wo ich Versichert bin...
8k4861225. Mai 2013
@7 was liest du denn aus dem Beitrag von @1 dort steht doch gar nichts von "Leistung in anspruchgenommen", also der Beitragssäumige hatte durch die Säumigkeit sowieso keinen Versicherungsschutz und damit auch vermutlich keine Leistung in Anspruch genommen und damit war er auch kein Bestandteil des "Solidarprinzips".Unabhängig davon verstehe ich das sowieso nicht wie geht in der GKV das man Beiträge nicht zahlt?Entweder bin ich PV dann zahlt der Arbeitgeber oder Leistungserbringer oder ich bin..
7k8518625. Mai 2013
@1 : Ist dir die Idee einer Versicherung geläufig? Du zahlst nicht nur für dich, sondern für alle ein... und alle für dich. Wenn du krank wirst, sind DEINE Kassenbeiträge oft nur ein Tropfen auf dem heissen Stein, was die Kosten betrifft. Schmarotzer, die nur in eigenen Notlagen bereit sind, 100 Euro zuzuzahlen und ansonsten (sie sind ja nicht krank geworden) ihr Geld lieber anderweitig verwenden, sollten in Notfällen dann mal die komplette Rechnung präsentiert bekommen!
6k23967725. Mai 2013
dagegen sind ja selbst Dispozinsen günstig...
5Perlini25. Mai 2013
@2 Es waren 5% pro Monat und wird jetzt auf 1% pro Monat gesenkt.
4notte25. Mai 2013
@1 Was schreibst du da für einen Quatsch?
3aguilara25. Mai 2013
Da läßt sich diese Bande auch noch feiern. Ein normaler Verbrecher würde sich selbst bei 12% Zinsen in Grund und Boden schämen.
2k4861225. Mai 2013
lese ich das richtig?Von 60 % Zinsen auf 12 % Zinsen? Verbrecher sind das....
1veenus25. Mai 2013
Die Frage müsste viel mehr lauten, warum soll einer für Zeiten nachzahlen, in denen er definitiv keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen hat? Die Zinsen sind doch nur die Spitze des Eisbergs, bei den meisten die das betrifft geht es um 5-stellige Summen, die erstmal nachgezahlt werden müssten, damit sie JETZT versichert sein können. Wozu? Kann man nachträglich seinen Hausrat versichern? Oder sein Auto? Nein. Warum gilt dieses Prinzip dann bei Krankenversicherung?