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Nein, die Kritik aus dem Finanzministerium bezieht sich darauf, dass es bislang keine Möglichkeit gibt, ausschließlich alle Bürger mit einer Auszahlung per Banküberweisung zu erreichen, ohne dass wieder per Hand einzelne Anträge bearbeitet werden müssen. Man wolle das lösen, indem man die Steueridentifikationsnummer mit der Bankverbindung verknüpft. Es ist kein Strohmannargument, wenn man nachträglich seine eigenen Argumente wieder ändert, nur um zu sagen, man werde ja missverstanden.