Der Mann ist ganz sicher ein verabscheuungswürdiger Verbrecher, da besteht überhaupt kein Zweifel. Ich kann auch verstehen das dieses Urteil den Eindruck erweckt, das es unsinnig ist. Allerdings ist es eben so, dass man Foltern weder androhen und schon gar nicht in die Tat umsetzen darf. Insofern entspricht dieses Urteil den rechtstaatlichen Prinzipien. @
7: Wenn du zu jemandem sagst, dass du ihn erschießen willst, dann hat dieser Mann alle Aussicht von dir ein Schmerzensgeld zu bekommen.