Frankfurt/Main (dpa) - Vor neun Jahren entführt und ermordet Magnus Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler - jetzt muss ihm das Land Hessen eine Entschädigung zahlen, weil die Polizei im Verhör mit Folter gedroht hatte. Das Urteil stößt nicht überall auf Verständnis. Gäfgen wurde 3000 ...

Kommentare

(18) hm123de · 05. August 2011
immerhin hat der Mörder keinen finanziellen Vorteil für sich herausgeschlagen - wäre ja auch noch schöner. Durch die Übernahme der Anwaltskosten wurde wenigsten vermieden, dass er auch noch einen persönlichen Profit "rausholt". Klar leben wir in einem Rechtsstaat. Somit ist das Urteil verständlich. Trotzdem ändert das nichts daran, dass Gäfgen alle Menschlichkleit und jedes Gefühl von Schuld fehlt. Dass er infolge der Folterandrohung unter schweren traumatischen Symptomen leided... wer's glaubt.
(17) k371274 · 05. August 2011
Das Urteil wird niemandem schmecken, ausser dem Kläger und seinem Anwalt. Aber solange das Grundgesetz in D noch gilt (siehe Artikel I, Absatz 2 <link> und auch die Antifolter-Konvention (<link> hat auch solch ein Mensch Grundrechte, die der Staat verpflichtet ist zu verteidigen - ob's einem nun passt oder nicht.
(16) Holosuite · 05. August 2011
Mir 'schmeckt' das Urteil genauso- es gibt nur eine Sache die es erträglich macht: er hat 21.000 € Schulden bei Vater Staat- will heissen: er sieht davon keinen Cent. B)
(15) Todesritter · 04. August 2011
Ich bin auch der Meinung das jeder Mensch unveräußerliche Rechte besitzt. Allerdings würde ich dieses Subjekt nicht als Mensch bezeichnen und selbst wenn doch, dann hat dieser Mensch durch seine Tat seine Rechte verwirkt.
(14) Quincy27 · 04. August 2011
Nunja Auge um Auge ist nicht immer die schlechteste Lösung vorallem wenn es um Kinderschänder und Mörder geht !
(13) bull1988 · 04. August 2011
Leute, Leute, Leute...in welchem Mittelalter lebt ihr? Jeder Mensch hat Rechte und Pflichten! Er wurde für seine Tat rechtmäßig verurteilt, das haben von euch wohl viele hier vergessen! Dass der Staat bzw. seine Vertreter aber Folter androhen ist genau so wenig rechtmäßig wie seine Tat! In diesem Land ist Gott sei Dank keine Lünchjustiz zulässig! Es gibt kein "Auge um Auge, Zahn um Zahn"
(12) Die_Mama · 04. August 2011
Der Mann ist ganz sicher ein verabscheuungswürdiger Verbrecher, da besteht überhaupt kein Zweifel. Ich kann auch verstehen das dieses Urteil den Eindruck erweckt, das es unsinnig ist. Allerdings ist es eben so, dass man Foltern weder androhen und schon gar nicht in die Tat umsetzen darf. Insofern entspricht dieses Urteil den rechtstaatlichen Prinzipien. @7: Wenn du zu jemandem sagst, dass du ihn erschießen willst, dann hat dieser Mann alle Aussicht von dir ein Schmerzensgeld zu bekommen.
(11) sonja73 · 04. August 2011
Ein Schadenersatz wäre in meinen Augen NUR dann gerechtfertigt wenn er A: Gefoltert worden wäre oder B: wenn er Unschludig wäre. Da beides nicht passierte, muß man das nicht verstehen, das ihm das Geld zugesprochen wird. Mein Gott der Mann hat ein Kind auf dem gewissen und bekommt dann auch noch recht. Aber das war hier ja schon immer so das Täter besser gestellt werden als die Opfer. Man man, da könnt ich kotzen! Die arme Familie des Kindes, was die nun wieder durchmachen.
(10) Stiltskin · 04. August 2011
Prozesse laufen in diesem Land in aller Regel unter rechtsstaatlichen Regeln ab- und das soll auch so bleiben. Dann muß dieser Staat aber auch 'Kröten' wie diesen Gäfgen schlucken und sich nicht auf dessen Niveau begeben. Sonst wird dieser Staat zunehmend zu Gunsten von etwas, was die Mehrheit sicher nicht will, in Frage gestellt. Allerdings geht die Zahlung eines Schmerzensgeldes an einen Mörder klar zu weit. Und wer kommt für den Schmerz den die Eltern von Jakob erlitten haben, auf?
(9) k10608 · 04. August 2011
@7 "Wenn ich sage, ich Erschieße jemand werde ich auch nicht gleich verurteilt." => Wurde §241 Stgb abgeschafft oder wie kommst du auf den Trichter?
(8) k381986 · 04. August 2011
"er hatte Todesngst"........ich glaub ich spinne. Und was hatte der Junge und die Eltern? Zum Kotzen ist das alles einfach nur. Der gehört in die Wüste in den Sand eingebuddelt und einen Meter entfernt ein Glas Wasser hingestellt
(7) Badboy-HH · 04. August 2011
@5 Wir sind nicht bei der Hexen Verbrennung. Er wurde nicht gefoltert, es wurde ihn nur angedroht. Wenn ich sage, ich Erschieße jemand werde ich auch nicht gleich verurteilt. So einer darf nichts bekommen und das Geld das er jetzt bekommt müsste er eigentlich sofort an die Eltern des kleinen Abgeben. In was für ein Rechtsstaat leben wir nur. :(
(6) holz · 04. August 2011
Tja, so ist nunmal unser Rechtssystem. Die 3 Millionen Fälle, wo das Rechtssystem zu Gunsten der Bürger/Opfer ausfällt, interessiert keine Zeitung, es werden nur die Fälle rausgepickt, die Emotionalisieren und Provozieren. Es ist natürlich ein Hohn, aber so lange die Medien solche Typen auch noch ins Rampenlicht stellen, werden genug Anwälte ihre Chance zum "Ruhm" nutzen. Ich denke aber, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen (Revision)
(5) Wheeler · 04. August 2011
klar hat der ein schlimmes verbrechen begangen, aber das gibt der polizei trotzdem nicht das recht mit folter zu drohen. ein unschuldiger "gesteht" evtl. unter folterandrohung etwas, was er gar nicht getan hat.
(4) Auerschwabe · 04. August 2011
schade, dass so ein "Sittich" es überhaupt so lange im Knast überleben kann.......und dann darf so einer auch noch studieren....PFUIIIII
(3) Labby · 04. August 2011
verprügeln, einschließen und schlüssel wegwerfen ...
(2) k104183 · 04. August 2011
der hat ein kind getötet und sich so gesellschaftsuntauglich gezeigt, dafür gibts schon keine worte mehr.. in dem moment wo er seine tat begangen hat, hat er für mich gar keine rechte mehr. ja und auch wenn sie ihm gedroht haben, haben sie es aber nicht in die tat umgesetzt. und was ist mit dem eltern des jungen? in diesem land werden täter als opfer hingestellt, was ist das hier überhaupt noch für eine rechtsprechung? der hat gar nichts zu verlangen.
(1) ichwarsnicht · 04. August 2011
Einer, der ein Kind umbringt, hat überhaupt keine Rechte mehr zu haben. Und daß ihm Folter angedroht wurde, wenn er nicht das Versteck verrät, finde ich auch richtig. Ich hätte ihn auch gefoltert, wenn er es nicht verraten hätte. Für mich ist es das schlimmste Verbrechen, wenn einem Kind etwas angetan wird. Jeder der ein Kind hat, wird bestimmt auch so denken. Ich verstehe nicht, wie ein Gericht einem Verbrecher noch Geld vom STAAT zukommen läßt. Wo leben wir denn????
 
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