Nürnberg (dpa) - Er gab sich als Polizist aus und lockte seine Opfer in den Keller - nun muss ein Kinderschänder aus Ingolstadt sieben Jahre in Haft. Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von 80 Kindern in ganz Bayern hatte der Angeklagte am Donnerstag die Vorwürfe gestanden. Der 41-Jährige räumte ...

Kommentare

(20) troedelgraf · 09. Juli 2009
7 jahre sind subjektiv "wenig" - stimmt .. wer von euch hat knasterfahrung? ich auch nicht, aber aus "im allgemeinen gut unterrichteten kreisen" weiss ich: ein kinderschänder hat´s im knast net lustig ... in der knasthierarchie (die gibt´s) sind sie das letzte ... den rest kann sich jeder ausmalen - die todesstrafe wäre wahrscheinlich das kleiner übel für ... was mich noch wundert ist: zur abwechslung mal kein "die gesellschaft ist schuld" - scheint nur bei gewaltdelikten zu funktionieren
(19) Perlini · 09. Juli 2009
@16 Was meinst du denn, was zeitlich UNBEFRISTETE Unterbringung so bedeuten könnte? So auch hinsichtlich deiner Forderung nach "lebenslänglich". @14 Was sind an 7 Jahren lächerlich!? Der Mann war geständig und ist vermindert schuldfähig (kurz er ist krank). Das führt in einem Rechtsstaat zu einer Strafmilderung. Also, was bitte ist daran lächerlich!?
(18) MVS-KIEFER · 09. Juli 2009
1. Die seelischen Schäden der Opfer können durch NICHTS Rückgängig oder gut gemacht werden. 2. Die SPÄTFOLGEN ziehen sich durch das GANZE LEBEN der Opfer. 3. Dieses System kreiert geradezu KRANKE Menschen. LIEBE ist die GRUND-NAHRUNG der Seele. Hoher PROFIT+Kalte Gesellschaft = SOZIALE VERARMUNG. Sich selbst überlassene Individuen ohne sozialen Bezug sind Opfer und tickende Zeitbomben einer immer liebloser gewordenen Gesellschaft - BITTE MEHR LIEBE, WÄRME, MENSCHLICHKEIT! thx, *MasterFUNKY*
(17) kleineMeise · 09. Juli 2009
Meine Güte, da fehlen mir echt die Worte!
(16) LuckyHeaven · 09. Juli 2009
nun, ich finde alles andere als lebenslänglich nicht ausreichend, und sorry, was nützt ne unterbringung in ner psychiatrie? solche subjekte sind NICHT HEILBAR!
(15) Eryndis · 09. Juli 2009
Ich denke schon, dass es auch eine Kostenfrage ist (mal abgesehen davon, dass die Durchführung der Todesstrafe und bis sie vollzogen wird exorbitant teuer ist und nicht mit lebenslanger Haft oder Wegsperren zu vergleichen ist). Töten? Nein! Aber bei Wasser und Brot wegsperren! Therapie? Bringt bei den meisten nichts! Was wirklich die beste Strafe ist, beurteilt zum Glück nicht das Volk sondern deren "Vertreter", aber man sollte sie für immer und ewig wegsperren!!!
(14) purehooney · 09. Juli 2009
Moment @13! Er hat 80 Kinder vergewaltigt bzw. missbraucht! Wahrscheinlich hast du keine Kinder. Man schaue sich die Zahl an, 80!!! Dieser Mensch (für mich ist es kein Mensch mehr) gehört für IMMER weggesperrt! 7 Jahre sind so lächerlich, da kann man sich nur aufregen.
(13) Davidavid · 09. Juli 2009
@9 Ekelhaftes Dummmenschen-Gelaber! Erst Denken dann Schreiben, sobald hier wieder irgendwo "Kinderschänder" steht setzt es echt bei einigen hier aus. Zum Glück seid ihr nicht diejenigen, die in unserem Rechtsstaat das Sagen haben. Und wer bei der Frage nach der Todesstrafe, also bei der Frage, ob ein Mensch weiterleben sollte oder nicht, mit dem Kosten-Argument kommt ist sowieso nicht ernstzunehmen...
(12) Sleeper-deluxe · 09. Juli 2009
@ 9 Du solltest dir mal ein Stück von Badesalz dazu anhören ... da geht es um jemanden der die Strasse Samstags nicht kehrt. Ansonsten finde ich genau wie 11 das Menschenrechte immer noch Vorrang haben. Zudem siehe 10.
(11) k175838 · 09. Juli 2009
Ach ja, also sollte man nach Aussage von euch auch mit euch so verfahren?@9,@8 ??
(10) baffi · 09. Juli 2009
"Das Landgericht ordnete an, den Mann zeitlich unbefristet in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen."
(8) Power24 · 09. Juli 2009
Ich habe auch drei kinder und die einzigste Ausgleichzahlung die für mich infrage kommen würde ist die todesstrafe.Für mich habe alle kinderschander ihr recht auf ein leben verwirkt. Hallo #11 ja sollte man.
(7) Kocaki · 09. Juli 2009
NUR 7 JAHRE??? DIE KINDER SIND IHR LEBEN LANG GEPRÄGT WEGEN SOLCHEN MONSTERN
(6) Stiltskin · 09. Juli 2009
Was ist die gerechte Strafe für Kinderschänder oder Pädophile? Auf jeden Fall ist es nicht die Todesstrafe, und es sind es auch keine, in meinen Augen einfach nur krank zu nennenden Phantasien, die manche User hier äußern. Ihre Psyche hat einen heftigen Knacks weg- wie die eines Täters. Es gibt keine Strafe die solche Taten verhindert, oder auf Nachahmungstäter abschreckend wirkt. Es fällt auf- die wenigsten wenden die selbe Energie auf, um Mitgefühl mit den Opfern zum Ausdruck zu bringen.
(5) CDD-R · 09. Juli 2009
@#4 stimmt. die meisten Kinderschänder sind eben keine Pädophilen. Sollte langsam mal auch die Allgemeinheit begreifen.
(4) k293295 · 09. Juli 2009
1. Der Kerl ist NICHT pädophil, denn eine LIEBE zu Kindern empfindet der sicher nicht. Und das Gleichsetzen Pädophiler mit Kinderschändern ist weit verbreitet, aber trotzdem FALSCH. 2. @ 3: ja, die "Ausgleichszahlungen" sind skandalös niedrig. Das Urteil kommentiere ich erst, wenn's gefällt ist. 3. Die Kinder sind auf den Autoritäts-Trick reingefallen. Wir müssen unsere Kinder so selbstbewußt erziehen, daß sie nicht jedem mit Uniform hinterherlaufen. Und sie dann nicht "rotzfrech" nennen!
(3) soylentgreen · 09. Juli 2009
ich denke ueber das urteil koennen wir jetzt schonmal anfangen laut zu lachen... HAHAHAAA... wenn ich alleine schon das mit der ausgleichzahlung lese(ok, das ist ja ein abkommen unter beiden parteien, richtig? wie billig verkaufen die eltern ihre kinder!!!) koennt kotzen... aber urheberrechtsverletzungen mit unsummen belegen und kiposperren errichten... den kindern viel kraft das geschehene zu verarbeiten...
(2) Averil · 09. Juli 2009
Die Zahl der Opfer ist wirklich erschreckend und doch ist es nicht mal der "Durchschnitt" an Kindesmissbrauchs-Opfern, ehe ein (meist) Pädophiler "erwischt" wird. Die meistgehörte Zahl an Opfern liegt irgendwo bei 150 PRO Pädophilen. Ich finde das so abstoßend und heftig.
(1) Micko · 09. Juli 2009
man sollte Ihn Arnold Schwarzenegger übergeben der weiß schon was er verdient hat.
 
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