(pressebox) Karlsruhe, 22.04.2015 - Das Mindestlohngesetz birgt gewaltigen Sprengstoff: Nicht nur der erhebliche Aufwand bzgl. der Dokumentationen, auch die Auftraggeberhaftung führen zu praktischen Problemen. Nach der gesetzlichen Regelung in § 13 MiLoG soll der Auftraggeber dafür haftbar gemacht ...