@8
mit beide Parteien meinte ich das Hotel mit der angeblichen Antwort und denjenigen, die Morddrohungen an das Hotel abschicken. Beide Seiten keinen Respekt vor den Menschen allgemein
@5
Naja, nicht unmittelbar. Aber in der heutigen Zeit fallen solche Aussagen schnell auf medial fruchtbaren Boden, und man sieht jetzt eindeutig, dass der öffentliche Frieden durch diese zumindest gedankenlose Äußerung massiv gestört wurde.
@4
: Die Aussage ist inakzeptabel, die Drohungen auch, das sehe ich genauso. Aber was heißt "beide Parteien"? Die Drohungen kommen doch nicht von der Generalkonsulin oder dem abgelehnten Gast.
"Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ... " : sehe nicht wo das erfüllt sein sollte;
"Bei dem Hotel gehen nach Angaben von Vogl seither täglich Drohungen und Morddrohungen ein. " Die einen äußern sich (angeblich) antisemitisch, die andern wollen Menschen gleich umbringen. Also haben beide Parteien nicht das Recht auf den anderen einzuhacken, beide gleich in meinen Augen
Die Begründung passt für mich nicht so wirklich zum Text der Ablehnung, der Versuch der Wiedergutmachung wiederum klingt versöhnlich. Am Schlimmsten daran wieder, dass so ein Vorfall direkt so viel Öffentlichkeit bekommt, dass die ganzen ebenfalls anstandslosen Leute mit gestörter Selbstkontrolle meinen aktiv werden zu müssen.