Gelsenkirchen (dpa) - Vier Wochen nach dem Millionen-Coup in einer Gelsenkirchener Sparkasse hat die Polizei trotz fieberhafter Suche mit rund 350 Beschäftigten noch keine heiße Spur. Der Geschädigten-Anwalt Daniel Kuhlmann erhebt währenddessen scharfe Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen der […] mehr

Kommentare

4setto28. Januar um 18:18
"Bei dem Einbruch Ende Dezember hatten die Täter mehrere Sicherheitssysteme überwunden" Nach meinem Laienverständnis würde ich schon die Schuld bei der Sparkasse suchen, wenn mehrere Sicherheitssysteme überwunden wurden. @3 es ist ja nicht von ausschließlich Bargeld die Rede, es geht ja auch um Gold in Form von Schmuck z.B.
3Luc28. Januar um 17:43
@2 Kenne die Verträge der Sparkasse nicht. Bei meiner Bank hier vor Ort steht im Vertrag, dass das Einlagern von Bargeld im Schliessfach verboten ist. Und dann wäre es völlig egal ob die Bank fahrlässig gehandelt hat.
2thrasea28. Januar um 17:34
@1 Das ist zwar grundsätzlich richtig. Wenn der Bank allerdings nachgewiesen wird, dass sie eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen hat (und dafür scheint es einige Anhaltspunkte zu geben), ist die vertraglich festgelegte Haftungsgrenze unwirksam. Dann muss die Bank eben doch auch für wesentlich höhere Schäden haften. Das steht so in § 309 Nr. 7b BGB. Näheres dazu beim juristischen Fachportal LTO: <link>
1Luc28. Januar um 17:24
Wer mehr als die im Vertrag genannte Summe in einem Schliessfach einlagert und nicht zusätzlich versichert, handelt grob fahrlässig und ist selber Schuld...