Kassel (dpa) - Die Anrechnung bestimmter Lebensversicherungen als Vermögen bei Hartz-IV-Empfängern bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundessozialgericht in Kassel verwies einen entsprechenden Streit an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein zurück. Im konkreten Fall hatte das zuständige Jobcenter ...

Kommentare

(2) k293295 · 20. Februar 2014
@1: Juckt die Schwarzkittel leider nicht. Der Verlust, den die Frau erleidet, entspricht ungefähr dem Preis eines Satzes Roben am Landessozialgericht.
(1) galli · 20. Februar 2014
Verlust 16,7% zumutbar .Das müssten die Richter bezahlen.
 
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