(lifepr) Düsseldorf, 30.09.2016 - Der Urlauber war erst mit einer gut siebenstündigen Verspätung an seinem Reiseziel Hurgada in Ägypten gelandet. Nach EU-Recht forderte der enttäuschte Passagier daraufhin eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Doch vor Gericht zog er den Kürzeren. Wie kann ...