Karlsruhe (dpa) - Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Vor sieben Jahren legte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dafür bestimmte Vorgaben fest […] mehr

Kommentare

7setto23. Oktober 2025
@6 Keiner von uns weiss, warum man sich dort beworben hat, vielleicht passte es besser in das eigene Leben? Der Staat fragt auch nicht danach, ob seine Mitarbeiter garantiert konfessionslos sind und dem angeblichen Kirchenmotto: offen für alle Menschen wird man so garantiert auch nicht gerecht.
6Polarlichter23. Oktober 2025
@4 Der Staat unterstützt im Grunde alle Unternehmen und Glaubensrichtungen auf die eine oder andere Art. Hier geht es ja um die Einstellung von Menschen anderer Glaubensrichtungen oder Konfessionslose. Denke, das passt irgendwie nicht zusammen, sich bei einem christlichen oder muslimischen Verbund als Arbeitskraft vorzustellen, anzugeben, dass man mit der Religion nichts am Hut haben will, aber gleichzeitig Anspruch dort auf Arbeit erhebt. - Bin selbst konfessionslos.
5qseqse23. Oktober 2025
Übrigens: die Pastoren und Priester werden nicht von den Kirchensteuern bezahlt. Beide Konfessionen haben Beamtenstatus.
4setto23. Oktober 2025
@1 sehe ich anders: wer Unterstützung durch Konfessionslose (Gelder vom Staat) bekommt, sollte dann auch Konfessionslose beschäftigen
3bigbengel23. Oktober 2025
@2 : Weil die Kirche ein rückständiger verbohrter Haufen ist. Schlimm daß das Gericht so entschieden hat.
2nonam23. Oktober 2025
jetzt würde ich gerne die begründung lesen warum für eine referentenstelle für das projekt «Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention» unbeding ein glaubensbekenntnis notwendig ist.
1Polarlichter23. Oktober 2025
Für mich nachvollziehbar. Wenn man sich eine Stelle bei einem so klar christlichen Arbeitgeber sucht, dann passt dies nicht zusammen mit jemanden, der beispielsweise muslimisch ist. Übrigens auch im umgekehrten Szenario.