Karlsruhe (dpa) - Seit Jahren streiten zwei Nachbarn aus Hessen vor Gericht über eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Am Ende landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das höchste deutsche Zivilgericht klärt in seinem Urteil auch ...

Kommentare

(5) Joey · 28. März um 16:15
@2 Entschuldige bitte, ich hätte den Scherz besser als solchen kennzeichnen müssen, als nur mittels der lachenden Augen am Schluß. Ich hatte vergessen, daß nicht jeder dieses Mindestmaß an Intelligenz besitzt, um Humor verstehen zu können.
(4) Tautou · 28. März um 16:02
@2 Obacht, das grenzt bereits an Mobbing. 🤭
(3) raffaela · 28. März um 11:17
Nun, ich habe bei einer ehemaligen Nachbarin gesehen, was Bambushecken anrichten können. Sie hatte auf ihrem Grundstück schön gewachsenen Bambus um einen Teich. Es hat sich dann herausgestellt, dass dieser Bambus bis unter das Haus getrieben hat. Musste alles aufgebaggert und entfernt werden. Die Gefahr bestand darin, dass sämtliche unterirdischen Leitungen durch die Rhizome beschädigt werden können. Ich für meinen Teil würde eine solche Hecke auch skeptisch sehen.
(2) Wesie · 28. März um 10:41
@1: Lies den Artikel und deine Frage ist beantwortet. Zu kommentieren ohne zu lesen, ist bescheuert.
(1) Joey · 28. März um 05:43
Wieso Hecke? Bambus ist doch Gras. Müßte das dann nicht als Wiese zählen? ^^
 
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