München (dpa) ­ Ein früherer Stasi-Spitzel muss mit der Veröffentlichung seines Namens leben. Das Oberlandesgericht München (OLG) verwarf am Dienstag die Berufung des ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der Stasi gegen das erste Urteil des Landgerichtes. Eine Revision ist nicht zugelassen. ...

Kommentare

(7) Checker66 · 14. Dezember 2010
Ich verstehe hier allerdings den ganzen Rummel nicht, denn der Mann gibt ja seine damalige Tätigkeit zu. Ihm werden ja schließlich auch andere Leute oder Ex Mitarbeiter kennen. Was will man da noch anonym halten?
(6) Perlini · 14. Dezember 2010
@3 Du scheinst wikileaks nicht zu kennen. Das Thema hat nun wahrlich nix mit Meinungsfreiheit zu tun.
(5) Funmaker90 · 14. Dezember 2010
Na auf dieses Urteil werde ich mich berufen, wenn ich demnächst die Namen von Verfaschu-Spitzeln veröffentliche, die mich seit Jahren bespitzeln! Oder ist das etwa etwas ganz anderes?
(4) stutti · 14. Dezember 2010
Gilt nicht für "Mangela Erkel"!
(3) k246190 · 14. Dezember 2010
sehr merkwürdig eure d-rechtsprechung.da wird die meinugsfreiheit und info-freiheit in höchsten tönen nach oben gehoben,bis zum geht nicht mehr...aber wikileaks,assange ist ein "verbrecher", weil der die meinungsfreiheit für sich und seine enthüllungen in anspruch nimmt? so manche ticken nicht richtig
(2) k139774 · 14. Dezember 2010
Mich wundert, dass die Meinungsfreiheit ohne wenn und aber von untergeordneten Gerichten so verteidigt wird. Normalerweise wird man bis zum Verfassungsgericht gezwungen. Das ist schon bemerkenswert!
(1) S.a.N.d.R.a · 14. Dezember 2010
Wie kann jemand Anonymität verlangen, wenn er seine Nächsten um diese beraubt hat. Lächerlich.
 
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