Berlin (dts) - Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich gegen die Pläne der Union, ihnen die Pflegeheimkontrollen und die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten zu entziehen. "Weil es anders als bei vielen privaten Unternehmen in der gesetzlichen Krankenversicherung um die gute […] mehr

Kommentare

1k25199816. November 2013
Der MDK arbeitet auf Anweisung der Krankenkassen und erstellt entsprechende Gutachten. Das hat das Sozialgericht Münster der DAK ins Stammbuch geschrieben. Der MDK hat einen unheilbaren MS-Pflegefall von Pflegestufe 2 zurück in die Stufe 1 begutachtet. Kein Argument, weder von mir, noch Hausartz noch Fachklinikgutachten Anholt, hat die DAK davon abgehalten, dieser medizinisch unmöglichen "Wunderheilung" zu glauben. Erst das Gericht stellte die medizinische Unmöglichkeit des Gutachtens klar.