Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stößt die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit auf. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses ...

Kommentare

(17) mceyran · 27. Februar 2020
@16 Auf keinen Fall unrealistisch, aber meiner Meinung nach auch nicht so realistisch, dass es für die Diskussion um die passive Sterbehilfe an sich relevant wäre. Der Pflichtteil ist ja trotzdem geringer als das, was man ohne Enterbung erben würde.
(16) anddie · 27. Februar 2020
@14: So einfach enterben ist auch nicht möglich. Gibt immer noch den Pflichtteil nach § 2303 BGB. Und den kann man nur in besonderen Fällen aushebeln und somit sind die Beispiele von @3 gar nicht mal so unrealistisch.
(15) AS1 · 27. Februar 2020
@11 Genauso ist es. Das ist eine umfassende, absolut korrekte Zusammenfassung des Urteils.
(14) mceyran · 27. Februar 2020
@3 Nach der gesetzlichen Erbfolge kann der Ehepartner je nach Zugewinngemeinschaft oder nicht maximal drei Viertel des Vermögens erben. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit eines Testaments, um Leute zu enterben. Sowas sollte also eher weniger ein Argument sein.
(13) suse99 · 26. Februar 2020
Es gibt Studien, dass es oft schon reicht, die Mittel zu haben um eine Erleichterung wahrzunehmen. Viele nehmen sie dann doch nicht aber die Möglichkeit, jederzeit auch wirklich gehen zu können, ist sehr beruhigend. Ich bin wirklich froh, nicht nur für mich selbst, auch für viele andere, denen der Gesetzgeber jetzt hoffentlich nicht wieder noch Steine in den Weg legt.
(12) suse99 · 26. Februar 2020
Bei allen Bedenken über einen möglichen Missbrauch, ich freue mich sehr über dieses Urteil. Letztlich bleibt es die Entscheidung des Betroffenen, ob er/sie die Mittel auch nimmt. Und es erspart einem das Horten von Mitteln, die man teilweise eh schon verschrieben bekommt und den Kraftakt und das nötige Wissen um die "richtige" Reihenfolge und ausreichende Menge. Denn dass man sich bereits mit verschreibungsfreien Mitteln umbringen kann ist klar, ist aber für schwer Kranke oft nicht mehr möglich.
(11) tastenkoenig · 26. Februar 2020
Man kann niemanden vergiften. Man kann jemandem die Mittel an die Hand geben, sich selbst zu vergiften. Wer "man" in diesem Fall ist und unter welchen Umständen er das tun darf ist jetzt Aufgabe des Gesetzgebers zu regeln.
(10) Troll · 26. Februar 2020
Aber paradox ist das schon in der Rechtsprechung. Die passive Sterbehilfe ist stark eingeschränkt. Selbst wenn jemand eine Patientenverfügung hat, heißt es oft, daß diese nicht ausreicht, weil sich jemand vielleicht nicht präzise genug ausgedrückt hat, obwohl die Bekunden "keine lebenserhaltende Maßnahmen" eigentlich eindeutig ist. Aber wenn man ohne einen natürlichen Tod getötet werden kann, ist es auf einmal kein Problem. Also, man kann quasi jemanden vergiften, muß ihn aber weiter beatmen...
(9) Troll · 26. Februar 2020
@5 Ich habe ja nur die Bedenken geäußert, welche Nachteile es mit sich bringen könnte. Und das wird so kommen, daß Leute den Todeszeitpunkt taktisch einsetzen werden, wenn gefördert wird, daß frei bestimmt werden kann. Selbst wenn es nur die Planung ist, am Monatsanfang zu sterben, damit man noch einmal Rente kassiert usw. Viele Okonomische Mißstände gibt es ja, weil man nicht beide Seiten beleuchtet und im Vorfeld überlegt, wie das genau geregelt werden muß.
(8) k293295 · 26. Februar 2020
@7: Ich fürchte, die geeignetesten Mittel werden übers BTMG verboten.
(7) Spock-Online · 26. Februar 2020
Hoffentlich bekommen die Menschen dann auch die benötigten Mittel problemlos in die Hand. Viele werfen sich aus Verzweiflung vor dem Zug, weil ihnen keine Alternative bleibt.
(6) anddie · 26. Februar 2020
Na Klasse, wieder abgeänderte News, so dass die meisten Kommentare nicht mehr passen. *grmpf*
(5) axelnes · 26. Februar 2020
@Troll Tut mir leid. Die Erbfolge über das Leid von tausende zu stellen ist nicht in Ordnung.
(4) anddie · 26. Februar 2020
Grundsätzlich ist das keine leichte Entscheidung, die das BVerfG da treffen muss. Hauptpunkt ist anscheinend auch das "geschäftsmäßig", was juristisch ja bedeutet, dass man irgendwas regelmäßig macht. Aber die Fälle von @2 zeigen auch, dass evtl. auch irgendeine Form der Einzelfallprüfung eingeführt werden sollte (wie immer die auch aussehen mag).
(3) Troll · 26. Februar 2020
... und zudem befürchte ich, daß man das bei wilden Familien konstruktionen nutzen wird, um die Erbfolge zu beinflußen. So nach dem Motto "Die Großtante hat noch zwei Kinder aus früherer Ehe, die nichts erben sollen, daher soll sie vor Ihrem Mann freiwillig den Tod wählen, damit er alles erbt und nach dessen Tod seine Angehörigen". Kann man denn genau jeden Einzelfall prüfen, ob es der freie klare Sterbewille zum Zwecke der Erlösung des Leidens ist oder nicht?
(2) Troll · 26. Februar 2020
Ich finde zwar, daß keiner zum Leben gezwungen werden sollte, wenn es nur Leiden ist. Aber ich habe dennoch Bedenken, Sterbehilfe zu legalisieren. Was ist, wenn sich alte Leute moralisch verpflichtet fühlen, den Tod zu wählen, weil sie ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen? Und dann die professionellen Sterbehelfer, die damit Geld verdienen. Die werden doch den Leuten einreden und sich für den Tod entscheiden und für sich Werbung machen. Ich sehe da Parallelen zu Abtreibungsärzten...
(1) 17August · 26. Februar 2020
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch die freie Wahl, wann und ob man es beenden möchte.
 
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