Brüssel (dts) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen zu kippen, stößt in der EU-Kommission auf Unverständnis: "Künftig reicht ein Prozent der Wählerstimmen, um ein Mandat zu erlangen. Das führt dazu, dass die Zersplitterung des Europaparlaments ...

Kommentare

(12) tastenkoenig · 26. Februar 2014
@11: Schon klar. Aber da Du ja den Unterschied herausarbeiten wolltest, wollte ich einem möglichen Missverständnis vorbeugen.
(11) DerKommentator · 26. Februar 2014
@tastenkoenig: Nicht wörtlich nehmen! Das meinte ich ja! Durch die Wahl "bildet" der Bundestag (indirekt) die Regierung. Das ***Wahlergebenis der Bundestagwahl*** bestimmt a) welche Regierung aus welchen Parteien und b) welchen Bundeskanzler wir bekommen. Das ist beim Europaparlament nicht so! Das wählt/bestimmt/entscheidet weder (über) eine EU-Regierung, noch einen EU-Staatschef.
(10) tastenkoenig · 26. Februar 2014
@9: Der Bundestag bildet keine Regierung. Er wählt den Kanzler, dem die Regierungsbildung obliegt.
(9) DerKommentator · 26. Februar 2014
Zudem bildet das Europaparlament auch KEINE Regierung, wie es der Bundestag macht.
(8) DerKommentator · 26. Februar 2014
@ElKruso Nein, das kann man ÜBERHAUPT NICHT auf die Bundestagswahlen übertragen. Das Europarlament kann 1. selbst KEINE Gesetze einbringen, sondern stimmt nur über Vorlagen der EU-Kommission ab, es besteht also keine Gefahr von extremen Gesetzesvorlagen durch Splitterparteien, wie es im Bundestag wäre und 2. besteht auch keine Gefahr der Zersplitterung, da jedes Land nur "wenige" EU-Abgeordnete entsendet und es klare Mehrheiten gibt. Deutschland stellt ja nicht 100% des EU-Parlaments.
(7) Brainbooks · 26. Februar 2014
Es lässt tief blicken, dass Oettinger nicht versteht, dass die Stimme eines Kleinparteien-Wählers genauso viel zählen soll, wie die von den Wählern etablierter Parteien. Aber vielleicht denkt er auch nur an die armen Lobbyisten, die nun ein paar mehr Parteien besuchen und mit Geschenken beglücken müssen...
(6) Stiltskin · 26. Februar 2014
Die Konsequenz aus diesem Urteil: Man muß Minderheiten, denen gegenüber man sich verächtlich gezeigt hat, ernster nehmen als bisher, Dieses Urteil stärkt insbesondere das extreme rechte und linke Lager; den etablierten Parteien könnte hier eine ernst zu nehmende Opposition erwachsen. Oft genug machen die etablierten Parteien deutlich, daß sie (zunehmend) den Kontakt zur Basis/ zum Wähler verlieren. Und in die Lücke stoßen kleine Parteien, die vorgeben, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen.
(5) tastenkoenig · 26. Februar 2014
Mir wäre mit der Hürde auch wohler. Aber wie die Kritiker hier argumentieren, hätten sie aus Karlsruhe ein *politisches* Urteil erwartet.
(4) ElKruso · 26. Februar 2014
Kann man das auch auf die Bundestagswahl übertragen? Müsste ja die gleiche Rechtsgrundlage sein (auch wenn ich nicht dafür bin, die Rechten in den Bundestag zu lassen, aber Demokratie ist halt Demokratie.)
(3) HansDampf49 · 26. Februar 2014
"Handlungsunfähigkeit nimmt ab" - Entschuldigung, aber dann muss man sich eben auch um Mehrheiten bei den "kleinen" bemühen... dementsprechend sinnvolle Beiträge einwerfen. So funktioniert Demokratie... wobei wir von einer echten Demokratie dennoch meilenweit entfernt sind.
(2) Thorsten0709 · 26. Februar 2014
@1 das hat der gute Herr Oettinger (Sprachaktrobat) nicht so ganz verstanden, was Demokratie bedeutet.
(1) mceyran · 26. Februar 2014
Tja, Demokratie bedeutet eben, dass ALLE vertreten sind.
 
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