Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Unterhaltsbedarf müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat.  Maßgeblich seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es […] mehr

Kommentare

3Kojak11. Februar 2011
Also scheiden lassen wenns dir finanziell beschissen geht...
2dream040311. Februar 2011
@1 genauso wird es werden oder es gibt wieder einen mehr, der sich fragt, wieso er für das wenige Geld, was ihm bleibt, überhaupt noch arbeiten gehen soll...es ist teilweise eine frechheit, wie männer abgezockt werden. man darf sich im leben nicht irren und den falschen partner heiraten fg, ansonsten wird man ewig dafür bestraft...allerdings gibts auch umgekehrte fälle, eine freundin zahlt für ihren alk.süchtigen exmann unterhalt, der ist ja krank und kann net arbeiten lol
1seepferd11. Februar 2011
Nichts gegen eine, tragbare, Unterhaltspflicht, das neue Urteil wirft die Frage auf ob daraufhin der neue Partner zur Unterhaltszahlung herangezogen werden könnte? Zitat:"Maßgeblich seien vielmehr die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung". Was, wenn nun die Lebensverhältnisse hoch waren, dem Unterhaltspflichtigen aber nur der Selbstbehalt bleibt? Da wird wieder nur Arbeit auf die Familiengerichte zukommen, oder der Unterhaltspflichtige bleibt solo o.lebt in einer lockeren Partnerschaft