Karlsruhe (dpa) - Unverheiratete Väter können künftig leichter ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames ...

Kommentare

(14) Kojak · 03. August 2010
Was haben hier einige mit ihrem "pauschal geteilten Sorgerecht" ? Das gibt es auch nach dem Urteil nicht. Der Vater muss das Sorgerecht, soweit er will, immernoch einfordern. Das einzige was geändert wurde ist, das er es auch tatsächlich bekommen kann, auch wenn die Mutter es nicht will.
(13) Cat78 · 03. August 2010
Ich finde die Entscheidung richtig den es geht um das Kindeswohl und das ist es nun mal beide Elternteile zu haben und auch das beide Rechte und Pflichten wahr nehmen und im Zeitalter des Internets ist eine Unterschrift kein Problem einscannen ausdrucken unterschreiben. Für mich war bei unserem ersten Kind das ganze sowieso nur eine lästige Sache hin, sich belehren lassen und unterschreiben, für mich war das Selbstverständlich, dass mein Partner/mitlerweile Mann auch das SG bekommt
(12) Treelo74 · 03. August 2010
ich sehe einen punkt, der leider, soweit ich es mitbekommen habe, nicht mitbedacht wurde. beim geteilten sorgerecht müssen beide elternteil unterschreiben, ob es ein schulbesuch, eine op oder sonstiges ist. was bitte ist, wenn ein elternteil weiter weg wohnt und mal eben nicht zum unterschreiben kommen kann. ich bin gegen ein pauschales-geteiltes sorgerecht.
(11) Joey · 03. August 2010
An sich ist diese neue Regelung wohl gut. Aber wenn man gleichberechtigtes Sorgerecht einklagen kann, sollte man auch Sorgepflichten einklagen können. Leider ist es heutzutage überwiegend (noch?) so, daß die Kinder bei der Mutter leben und diese ihr gesamtes Leben daher den Kindern anpassen muß, während der Vater weiter full Time arbeiten und danach seinen Freizeitbeschäftigungen nach Belieben nachgehen kann. Gerechterweise sollte man also auch diese Sorgepflicht vom Vater einklagen können.
(10) k380683 · 03. August 2010
Absolut total daneben und am Ziel vorbei hier in irgendeine Richtung zu pauschalisieren; weder das gemeinsame Sorgerecht noch das alleinige für ein Elternteil sollte Norm sein oder werden. Es gibt eben solche und solche auf beiden Seiten und darum muss jeder Fall individuell geprüft und entschieden werden; dann aber uneingeschränkt mit allen 'Vor- und Nachteilen' für alle Betroffenen! Elter zu sein heißt Rechte UND Pflichten.
(9) Meppel · 03. August 2010
Ich finde diese Regelung super, hoffe es wird noch stärker ausgebaut. Nur leider bin ich betrübt von euren Meinungen, da ich der meinung bin man sollte nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt solche und solche und aufgrund dieser erfahrungen sollte nicht so ein Entwurf abgeschmettert werden. Ich kenne einige Väter die Ihren Pflichten in allen Punkten nach gehen aber mit den Launen der frau leben muss. Ich finds einfach gut, denn wer möchte, kann jetzt auch Handeln und nicht tatenlos zuschaun
(8) Stiltskin · 03. August 2010
Es ist noch garnicht so lange her, da hatten sogar verheiratete Väter Schwierigkeiten, das Sorgerecht, geschweige denn das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Ich habe diesen Spießrutenlauf bei 3 Kindern selbst erlebt. Sicher was die Pflichten betrifft, da gibt es etliche, Väter wie Mütter, die es da nicht so genau nehmen. Klar, das Besuchsrecht haben meine Ex Frauen immer wahrgenommen, aber ihren Pflichten, insbesondere der Unterhaltspflicht, sind diese Damen zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
(7) Spirit30 · 03. August 2010
@5,Du magst in gewisser weise recht haben allerdings sollte man auch alle Pflichten dem Väterlichen Elternteil zukommen lassen was nutzt es wenn du rechte hast aber deinen Pflichten nicht nachkommst...Jeder Elternteil muss/sollte das gemeinsame Sorgerecht haben.
(6) k87812 · 03. August 2010
@5 so ein unsinn!!! es gibt auch so viele väter bei denen die kinder besser aufgehoben wären. aber nein obligatorisch stehen die kinder erstmal der frau zu.
(5) ChrisuAlex · 03. August 2010
@1-4 den meisten sogenannten vätern sind doch eh nur erzeuger die jede gelegenheit nutzen der frau und den eigenen kind zu schaden meist als begründung die mutter nimmt das geld ja eh nur für sich den sogenannten vätern darf nicht so viel rechte eingeräumt werden wenn die väter denn auch zahlen vieleicht aber nicht wenn se nur ihre rechte einfordern oder so tun als wenn @6vieleicht ja aber die meisten sogenannten väter ne ne das geht ja mal garnicht
(4) k293295 · 03. August 2010
@1 @2 @3: Solange die Familiengerichte den Vätern das Sorgerecht nicht zusprechen, weil die Jugenämter das Mutterwohl immer noch als Kindeswohl ansehen, wird sich trotzdem nix ändern. Solange werden Väter weiterhin nur die Geldquelle bleiben, aber sonst nix :-(
(3) neur0 · 03. August 2010
wurde ja mal zeit dass sich da was tut, jetzt noch eine vernünftige regelung der unterhaltsverpflichtungen und man kann als getrennt lebender, unverheirateter vater wieder aufatmen...
(2) LordIntruder · 03. August 2010
Ich hoffe, daß das in der Zukunft Auswirkungen zu Gunsten des unverheirateten Vaters hat, und zwar auch ohne langwierige und kostenspielige Verfahren durch zig Instanzen.
(1) blue.shift · 03. August 2010
Richtig so.
 
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