Karlsruhe (dpa) - Vor Jahresfrist hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte negative Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt. Dieser komplizierte Zählmechanismus, der mit der Entstehung von Überhangmandaten zusammenhängt, führte dazu, dass für eine Partei manchmal ein niedrigeres Ergebnis ...

Kommentare

(4) Big_Frog · 29. Juni 2009
Vielleicht schaltet Ihr mal das Gehirn ein,sofern vorhanden-es ist ein komplexer Vorgang und dafür braucht es halt Zeit-ehe nur Mist herauskommt.Wenn das dann wieder Blödsinn wird so ist Kritik angebracht.
(3) celllpipe · 29. Juni 2009
...dabei ging es ja auch nur um Geld. Hierbei geht es um existentielle Änderungen für das Wohl und Wehe von Politikern. DAS braucht Zeit und will vom Gesetzgeber wohl überlegt werden. Man sägt sich doch bitteschön nicht den Ast ab, auf dem man es sich gerade gemütlich eingerichtet hat :)
(2) ProjektAutobahn · 29. Juni 2009
@1: das ist ja auch was gaaanz anderes... ;P
(1) gunty · 29. Juni 2009
Bei der Entscheidung den Banken die Mias in den Rachen zu schmeissen ging das aber ratz-fatz!
 
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