Karlsruhe/Berlin (dpa) - Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht schob dieser Praxis am Dienstag einen Riegel vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und ...

Kommentare

(5) Stiltskin · 02. März 2010
@1. Karlsruhe hat überhaupt nichts verhindert. Das Gesetz wird einige Korrekturen bekommen, und das war's. @2: Du hast uneingeschränkt recht, Bürgerrechte werden wieder ein Stückchen mehr eingeschränkt. 1984 lässt grüßen.
(4) Platon999 · 02. März 2010
Ja Herr Schäuble, da heißt es wohl weiterhin mit Lupe und guter Spürnase auf Verbrecherjagd gehen, ich begrüße dieses Urteil. Wenn die Politik versagt, bleibt als Notanker immer noch Karlsruhe. So ein Jurastudium ist halt doch mehr wert, als ein Studium der Politologie ;)
(3) SVSwift · 02. März 2010
Ich habe gewonnen... ;)
(2) masterman · 02. März 2010
warum lobst du karlsruhe dafür?auch wenn diese stark eingeschränkt wird, ist es immer noch eine einschränkung der bürgerrechte.früher hiess es stasi,heute bnd,mad,verfassungsschutz,bka, lka usw.die gesamte eu-richtlinie ist eine frechheit.35000kläger hätten bei der eu-gh vorstellig werden müssen.und nicht in karlsruhe.
(1) ag-tierschutz · 02. März 2010
Wieder mal muss das Gericht eingreifen, weil die Politik versagt. Drei Wochen nach dem Hartz-IV-Urteil. Das Gesetz ist übrigens schon durch zwei einstweilige Verfügungen stark eingeschränkt und im September kommt wohl eine überarbeitete EU-Richtlinie dazu. Trotzdem kann man der Großen Koalition nur nachträglich gratulieren: Gesetz verabschiedet, komme was wolle. Jedenfalls wird der Schäuble-Überwachungsstaat verhindert werden. Danke Karlsruhe!!!
 
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