@
4 Anlass dafür, dass das BVG sich damit beschäftigt ist ja eine Ehe, bei deren Schließung die Beteiligten 14 und 21 Jahre alt waren, gemeinsam nach Deutschland geflüchtet sind und hier dann gegen ihren Willen - auch dem der Frau - getrennt wurden. Das wirft natürlich die Frage auf, in wieweit individuelle Verhältnisse berücksichtigt werden sollen. Und darum geht es.