Karlsruhe (dpa) - Im Ausland geschlossene Kinderehen sind in Deutschland weiterhin automatisch unwirksam - Betroffene haben aber ab sofort Anspruch auf Unterhalt wie nach einer Scheidung. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht nach der Überprüfung der seit 2017 geltenden Vorschrift an. Außerdem ...

Kommentare

(17) Pomponius · 30. März 2023
@15: «Gut gemeint» ist der böse Bruder von «Gut»!
(16) Pomponius · 30. März 2023
@15 Meine Antwort war klar, einfach und unmißverständlich: Entscheidung erst beim Erreichen der Altersgrenze durch die Eheleute selbst. GG: Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Auch bei uns hatte die Ehe früher komplett andere Gründe die vielleicht denen dieser Ehen entsprechen. Wir sollten uns darüber kein Urteil anmaßen und dem Glück dieser Menschen im Wege stehen. Durch das unter @14 und oben wiederholten Verfahren ist dem Schutz genüge getan.
(15) smailies · 29. März 2023
@14: Es ist ja nun heute entschieden worden. Du hast Dich aber trotzdem um eine Antwort gedrückt, bei dem Geestz geht es nicht speziell um Flüchtlinge. Nimm stattdessen Einwanderer oder auch hiergeborene, die ins Ausland gehen und dort entsprechend heiraten. Was wäre der Unterschied?
(14) Pomponius · 29. März 2023
@13: Für einen Flüchtling ist diese Vorgehensweise nicht möglich. Trotzdem ist zu gewährleisten, daß die Eheleute nach Erreichen der Altersgrenze sich aus freien Stücken zu dieser Ehe bekennen können. Hier etwas zum Nachdenken (leider sehr unvollständig): <link>
(13) smailies · 29. März 2023
@10: So sehr ich Deine Argumentation auch nachvollziehen kann, wäre es Dir lieber oder fändest Du es besser, wenn solche Ehen in D bedingungslos anerkannt würden? Weil dann läuft der Hase umgekehrt: Der "Rohingya aus Myanmar" (nur um bei deinem Beispiel zu bleiben, soll niemanden verunglimpfen) nimmt seine minderjährige Partnerin, reist in sein Heimatland und kommt wenige Wochen später mit seiner minderjährigen Ehefrau zurück. Was machst Du damit?
(12) Pomponius · 29. März 2023
@11: Die Ehe ist nur in Deutschland ungültig, im Rest der Welt ist sie gültig. Ausländer benötigen hierzulande für die Heirat einen Ehefähigkeitsnachweis ihres Heimatlandes. Kinder als ehelich zu erklären ist kompliziert. Allein aufgrund der Kosten und der Dauer des Verfahrens ist eine nochmalige Heirat ziemlich aussichtslos. Lebe weiter in deinem Elfenbeinturm.
(11) suse99 · 29. März 2023
Die Richter halten es aber für einen unangemessenen Eingriff in die Eheschließungsfreiheit, dass Betroffene derzeit noch einmal neu heiraten müssen, wenn sie die Ehe als Erwachsene weiterführen wollen. Wenn die Eheschließung unwirksam ist, ist sie unwirksam, also nicht mehr gültig. Also müssen die beiden eben noch einmal heiraten wenn sie erwachsen sind. Man kann doch nicht plötzlich zu wirksam erklären was vorher unwirksam war.
(10) Pomponius · 29. März 2023
Die Deutschen sind mittlerweile so verbohrt daß sie nicht mehr klar denken können. Am deutschen Wesen mag die Welt genesen! (Emanuel Geibel) Woran stört sich das Gericht? Ein Beispiel: Eine Familie mit fünf Kindern muß fliehen (Bsp. Rohingya aus Myanmar). Die Eltern sind beide schon Mitte bis Ende 20, da zur Zeit der Eheschließung einer oder sogar beide Ehepartner noch keine 16 war ist die Ehe ungültig und die Kinder sind unehelich. Gerade die Konsequenzen für die Kinder sind unerträglich.
(9) setto · 29. März 2023
@5 meinetwegen kann sie es 100mal sagen das sie es will, ich weiss nicht ob das wirklich ihr Wille oder ihr eingetrichtert wurde. Ich kann auch nicht in ein anderes Land, um da etwas zu wollen was verboten ist. Warum wollen wir in DE immer alles allen recht machen? Es ist hier verboten und entweder ich akzeptiere es oder ich suche ein anderes Land auf, wo es erlaubt ist
(8) smailies · 29. März 2023
@5: Und wenn ein Kind tief in sich den Wunsch verspürt, mit einem Erwachsenen zusammen.. NEIN, das ist einfach gegen das Deutsche Gesetz. Und deswegen von Rechtswegen verboten.
(7) Polarlichter · 29. März 2023
@5 Es bleibt eine Kinderehe, selbst wenn sie tief in sich den Wunsch äußert.
(6) tripe · 29. März 2023
Das kann´s nicht sein....
(5) Sonnenwende · 29. März 2023
@4 Anlass dafür, dass das BVG sich damit beschäftigt ist ja eine Ehe, bei deren Schließung die Beteiligten 14 und 21 Jahre alt waren, gemeinsam nach Deutschland geflüchtet sind und hier dann gegen ihren Willen - auch dem der Frau - getrennt wurden. Das wirft natürlich die Frage auf, in wieweit individuelle Verhältnisse berücksichtigt werden sollen. Und darum geht es.
(4) smailies · 29. März 2023
Ich verstehe das Drama nicht. Klare Kante zeigen, Ehe unter 16 muss nicht diskutiert werden! In Deutschland ist so etwas einfach nicht gültig und wer hier hereinkommt muss das akzeptieren!
(3) commerz · 29. März 2023
erst seit 2017? Mir kommen da gerade wenig erfreuliche Gedanken,
(2) specksteinfee · 29. März 2023
was für Werte - die gibt es doch nicht mehr - kann doch mittlerweile Jeder machen, was er will
(1) Polarlichter · 29. März 2023
Eher unter 18 Jahren sollten definitiv verboten sein, da sollte es auch keine aufwendigen Prozesse drum geben. Wie weit wollen wir unseren Staat mit seinen Werten noch aushebeln?
 
Suchbegriff