
Die Bemühungen um die Anfechtung der Mietpreisbremse durch eine Verfassungsbeschwerde haben vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg gehabt. Aufgrund der Entscheidung der 2. Kammer des ersten Senats bleibt die umstrittene Mietpreisregulierung bestehen, die seit ihrer Einführung im Jahr 2015
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