Karlsruhe/Mannheim (dpa) - Der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann ist nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft wieder ein freier Mann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer auf und ordnete seine «umgehende Freilassung» an. Der 3. ...

Kommentare

(10) k293295 · 29. Juli 2010
@5: Falsch! Es gibt eine Aussage, die Kachelmann belastet und Indizien, die nicht viel wert sind. Dia Aussage ist wenig glaubwürdig. Eindeutig gelogen ist sie nicht. Aus dieser Aussage und diesen Indizien eine U-Haft herzuleiten vermag nur die Staatsanwaltschaft, die - wie viel zu viele ihrer Kollegen - ihren Job eindeutig mangelhaft macht.
(9) tastenkoenig · 29. Juli 2010
Deshalb sind ja Vergewaltigungsfälle so schwer zu beurteilen. I.d.R. gibt es keine Zeugen, es steht Aussage gegen Aussage. Niemand weiß, ob der Beischlaf nicht doch einvernehmlich war, und eindeutige Beweise sind oft schwer zu erbringen. Mag der Großteil der Anschuldigungen auch absolut gerechtfertigt sein, so gibt es doch immer wieder Frauen, die sich mit Falschaussagen rächen wollen. Und das ist eine erschreckend scharfe Waffe, die ich nie gegen mich gerichtet sehen möchte. Etwas bleibt immer.
(8) bffan43 · 29. Juli 2010
Zitat: "Da das mutmaßliche Opfer Kachelmanns die einzige Belastungszeugin sei und er die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage." Ist das bei Vergewaltigung nicht immer so? Da kann man den Frauen in Zukunft nur raten, einen Zeugen mitzunehmen, wenn sie vergewaltigt werden.
(7) k380683 · 29. Juli 2010
#5 "Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne [..] neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden" - zu deutsch: man kann bislang weder das Eine beweisen noch das Andere! Klingt doch etwas anders als 'BILD dir eine Meinung', hm? o.O #1 Und anders rum ist jede Frau einem Mann ausgeliefert, solange es Aussage gegen Aussage bleibt und sie nichts beweisen kann oder er via TV so sympathisch ist,hm? *w*
(6) Stiltskin · 29. Juli 2010
Wenn, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Ebenso gut kann Kachelmann auch der Vergewaltigung schuldig sein. Aber er wird mit einem blauen Auge davonkommen, wenn man ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Auf jeden Fall wird's dann ein Freispruch 2.Klasse sein, der ihm wie ein Makel anhaften wird. Ob zu recht, wird niemand von uns je wirklich erfahren.
(5) Steuerberater · 29. Juli 2010
@4 es gibt nicht nur keine beweise, die Frau hat sogar nachweislich gelogen und sich selbst verletzungen zugefügt und gesagt, er wäre es gewesen!
(4) Die_Mama · 29. Juli 2010
@1: Mangel an Beweisen heißt nicht unschuldig, sondern nur das man jemandem eine Tat nicht beweisen kann. Das ist ein großer Unterschied zu unschuldig.
(3) Wolkenstein · 29. Juli 2010
was ist an diesem ausgelutschten fusseligen aus der Friteuse gezogenen Kerl eigentlich so interessant? Hat er Geld?
(2) aladin25 · 29. Juli 2010
Also, wenn sich wirklich herausstellen sollte, dass der Jörg unschuldig ist, und davon gehe ich aus, dann gehört die Frau mindestens 10 Jahre hinter Gitter!!!
(1) k131161 · 29. Juli 2010
Es wurde auch Zeit! Da hat sich mal wie eine Staatsanwältin profilieren müssen. Denke das Urteil wird heißen: Freispruch durch mangel an Beweisen oder so ähnlich! Schon ne Schande was dumme Weiber mit Männern anstellen können bloss weil die nicht mehr nach ihrer Pfeiffe tanzen wollen. Jeder Mann ist denen doch hoffnungslos ausgeliefert! Es reicht eine Behauptung und Du bist gearscht!
 
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