Berlin (dts) - Der Jugendrichter Andreas Müller fordert, dass das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabis den veränderten Vorstellungen der Gesellschaft angepasst wird. "In der Bevölkerung gibt es schon lange nicht mehr die Angst vor diesem `Gift Cannabis`. Die Zeiten von Christiane F., also ...

Kommentare

(31) Gennia · 11. Juli 2020
@30 Ich glaube sein Vater war Alkoholiker und sein Bruder heroinabhängig. Der hat eigentlich eine ganz klare Meinung zu dem Thema und er vertritt diese konsequent. Er hält -auch aus eigener Erfahrung- Cannabis nicht als Einstiegsdroge. Daher sein Versuch diese Angelegenheit vom Verfassungsgericht überprüfen lassen.
(30) Mehlwurmle · 11. Juli 2020
Vielleicht hat er zu viel gekifft, dass er seinen Kollegen das Kiffen nahelegt. Man sollte statt dessen Tabak und Alkohol stärker reglementieren.
(29) Anathas · 08. Juli 2020
@27 Ergänzung: Ich vergaß zu erwähnen, dass der Staat beim Verkauf von Alkohol zwecks Erzeugung von Rausch seit dem 01.07. bis 31.12.2020 während ganzer 6 Monate von 7% auf 5% herabgesenkt hat und auf 2% verzichet. Schlußfolgerung: Ich gewinne jede Woche im Lotto, wenn ich es vorziehe, jede Woche keine Lottoscheine zu kaufen:-D
(28) Anathas · 08. Juli 2020
@27 Hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben:-) Aber den Rausch durch Alkohol (im Interesse der Milliarden-Gewinne der Braueren, der 'armen' Weinbauern, und Sekthersteller, ach ja, und der Staat auch, wegen der Steuer) verschweigt die heuchlerische Gesellschaft!
(27) Wawa666 · 08. Juli 2020
@26 Mein Tag ist auch ohne Rausch wunderbar. Wenn Leute sich damit was verschönern wollen - meinetwegen. Aber wenn jemand es wirklich braucht, damit er klarkommt, ist meines Erachtens was verkehrt (medizinischer Gebrauch natürlich ausgenommen). Aber jeder, wie er möchte. Nur: Was hat das Grundgesetz damit zutun?
(26) Anathas · 08. Juli 2020
Richtig, mancher Artikel im GG ist absolut nicht mehr up to date. Wozu haben wir so viele gewählte Volksvertreter als Abgeordnete in den Parlamenten zu sitzen??? Ich, und viele andere (auch Parteinicks) kennen das ja: Ein Glas Bier und ein Cannabis-Joint, und der Tag ist mein Freund, gelle! (Mein Opa mit 70 Jahren und 3 Ops brauchts auch)
(25) flowII · 08. Juli 2020
cannabis ist kein brokkoli ... lg daniela
(24) wimola · 08. Juli 2020
@23) Ja, da kann ich Dir nicht widersprechen. Das ist einfach so. Die Freiheit des Einzelnen hört eben genau da auf, wo die des anderen beginnt ... - keine Frage.
(23) Wawa666 · 08. Juli 2020
@21 ...Denke, jeder mündige Erwachsene kann/muss selber drüber entscheiden, was er seinem Körper zumuten möchte. Der Spaß hört für mich da auf, wo andere Leute beeinträchtigt werden, indem sie zB ungewollt den Rauch abbekommen. Aber das kann man ja vermeiden.
(22) Wawa666 · 08. Juli 2020
@21 Ja, das verstehe ich ja. Ich wundere mich bloß über meine eigene Altersgruppe, wo Kiffen bei Vielen supertoll ist, alles easy, macht "jeder", wer es nicht macht, ist ein Spießer. Und gleichzeitig wird über die doofen ungesund handelnden Raucher geschimpft. ;) Also, war eher eine allgemeine Feststellung zum Thema Cannabis und "gesellschaftliche Vorstellungen", die der Richter ja zitiert. Ich selber habe früher indonesische Gewürzzigaretten (Kreteks) geraucht, aber eher sporadisch...
(21) wimola · 08. Juli 2020
@19) Dem kann ich Dir, als Raucherin, absolut nicht widersprechen. Aber es geht leider nicht um Sinn ... - sondern um Strafrecht, also schon unterschiedliche Ausgangslagen. Sonst könnten wir noch über x andere Suchtverhalten sprechen ....
(20) Petunia · 08. Juli 2020
@18 Lies dir bitte die 15 durch. Und bei 8 hatte ich dich gar nicht markiert, ergo hab ich auch nicht behauptet, dass du das behauptet hättest. ;-))
(19) Wawa666 · 08. Juli 2020
Inwiefern es sinnvoll ist, Cannabis zu kriminalisieren, während Alkohol legal ist, ist eine Sache. Was ich irgendwie seltsam finde, ist, dass das Kiffen gern mal als harmlos dargestellt wird - dabei wird doch meist mit Tabak gemischt, wodurch doch die üblichen schädigenden Wirkungen von Tabak beim Konsum auch auftreten?! Tabakkonsum zu verdammen, ihn aber total okay zu finden, wenn bisschen Cannabis zwischen dem Tabak ist, macht für mich logisch wenig Sinn, sorry.
(18) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
@16 "Schlussendlich können wir uns, denke ich, darauf einigen, dass man im medizinisch-psychologisch und soziologischen Sinne, mit 18 definitiv noch nicht voll ausgereift ist." Habe ich dem widersprochen? Ansonsten, sorry, ist hier sehr viel pedantische Erbsenzählerei im Spiel. Und dazu noch völlig Off-Topic. Anyway: Adoleszenz beginnt nicht mit 18, wie du behauptetest. ;-)
(17) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
@14 Tja, mag dir ja "ehrlich gesagt" zu ungenau sein. Aber dann bemühe bitte nicht die Quellen, die genau das behaupten, um mir Konter zu geben. Mal so auf die Schnelle zwei Links finden und den Inhalt überhaupt nicht erfassen ... Gäähn. A propos: Schlaf schön!
(16) Petunia · 08. Juli 2020
@11 Teil 2: Die Belege werde ich dir schuldig bleiben (müssen). Doch ich denke, du verzeihst mir, wenn ich um diese Uhrzeit nicht mehr in meinen Fachbüchern blättern möchte.
(15) Petunia · 08. Juli 2020
@11 Über die Zeitspanne kann man diskutieren. Kommt darauf an, welcher psychosozialen Betrachtungsweise man mehr Glauben schenkt. Es ist auch eine Frage der Begriffsdefinition. Häufig umfasst der Begriff Adoleszenz den Beginn der Vor-, Pubertät, Jugend, bis zum Alter 23/25. Nach Hall ist es eben das Alter 16/18 bis 25. Schlussendlich können wir uns, denke ich, darauf einigen, dass man im medizinisch-psychologisch und soziologischen Sinne, mit 18 definitiv noch nicht voll ausgereift ist. (1)
(14) toyo · 08. Juli 2020
Definiere "Pupertätsanfang" und "dem Erreichen der Selbstständigkeit im Erwachsenenalter". Das ist mir ehrlich gesagt zu ungenau
(13) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
@12 Ich zitiere mal, auch auf die schnelle: "Adoleszenz oder Jugendalter (adolescence) ist die Übergangsperiode zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, sie beginnt mit der Pubertät und endet mit dem Erreichen der Selbstständigkeit im Erwachsenenalter (Stangl, 2020)." Sonst noch irgendwelche Fragen? Zum "gesunden Menschenverstand" äußere ich mich mal so gar nicht.
(12) toyo · 08. Juli 2020
@11 <link> und <link> ..... so auf die schnelle gefunden - auch wenn ich nicht Petunia bin *g. Bitte jetzt deine Gegenbelege. Ich persönlich brauch auch keine Belege, mir reicht der gesunde Menschenverstand und meine leidvolle Erfahrung mit so einer "Karriere", der ich zusehen musste
(11) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
@8 "Von 18 -25 ist die Zeit der Adoleszenz" Äääh, nein. Sorry, aber das ist Unfug. Aber du wirst sicherlich widerlegen können, dass es Unfug ist.. ;-)
(10) toyo · 08. Juli 2020
@7 Mit 18 ist jemand volljährig ..... aber nicht erwachsen (ausgewachsen, ausgereift).
(9) heissbaer · 08. Juli 2020
@5: Wer hat die wieder ausgebuddelt?
(8) Petunia · 08. Juli 2020
Von 18 -25 ist die Zeit der Adoleszenz. Dementsprechend ist ein Mensch mit 25 erst richtig erwachsen. Da könnte man sich überlegen, die Altersgrenze nach oben zu verschieben.
(7) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
@6 Wer lesen kann und will ... "Müller setzt sich für eine Legalisierung von Cannabis ab 18 Jahren ein." Kannste also knicken, deine Belehrung.
(6) toyo · 08. Juli 2020
Nur seine Empfehlung, dass alle deutschen Richter mal kiffen sollten, richtet sich an Erwachsene (sind Richter in der Regel). Jugendliche sind aber Kinder bis Heranwachsende. Da sieht das etwas anders aus <link>
(5) Gennia · 08. Juli 2020
Eigentlich er vertritt diese Meinung schon lange und er handelt konsequent aus Überzeugung entsprechend. Einige Verfahren wegen leichtere Vergehen hat er schon mehrmals eingestellt.
(4) thekilla1 · 08. Juli 2020
Wie sang Stefan Raab schon so schön: <link>
(3) Dr_Feelgood_Jr · 08. Juli 2020
"Der Jugendrichter Andreas Müller fordert, dass das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabis den veränderten Vorstellungen der Gesellschaft angepasst wird." Ich ahne schon die BILD-Schlagzeilen ...
(2) Lordznieh · 08. Juli 2020
ja hat er recht -freigabe-
(1) k486130 · 08. Juli 2020
finde ich nicht in ordnung
 
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