"Jedermann-Konto"
(lifepr) Düsseldorf, 29.06.2016 - Seit dem 19.6.2016 hat jeder das Recht auf ein Basiskonto. So bezeichnet man ein Girokonto, welches unabhängig von den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen von einem Kreditinstitut eröffnet werden soll. Durch dieses „Jedermann-Konto“ soll auch jenen ein Girokonto garantiert werden, denen sonst zum Beispiel wegen einer Kontopfändung das bisherige Girokonto gekündigt wurde oder denen die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wurde. Bisher gab es in Deutschland keine rechtsverbindliche Verpflichtung der Banken, ein solches Konto einzurichten. Bei dem „Basiskonto“ – auch Jedermann-Konto genannt – wird ein Konto grundsätzlich auf Guthabenbasis geführt – also ohne Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten einen besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Banken dürfen niemandem mehr die Eröffnung eines „Jedermann-Konto“ verwehren, der geschäftsfähig ist. Damit werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus (sogenannte Geduldete) haben Anspruch darauf, erklären ARAG Experten.