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9 In der Schweiz ist das nicht so. Bei einem Raserdelikt wird der Führerschein direkt für mindestens 2 Jahre entzogen. Bei einem Wiederholungstäter für immer. "Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt." Ob es sich bei Jan Ullrich um ein Raserdelikt gehandelt hat, war Teil der Verhandlung. 2 Gutachten haben sich widersprochen, ein drittes kam zum Ergebnis, dass er 8 km/h unter der Grenze zum Raserdelikt war.