Berlin (dpa) - Die Erleichterung ist dem Influencer deutlich anzumerken: Nach mehr als drei Monaten im Gefängnis ist der 23-Jährige ein freier Mann. Sein verhängnisvoller Silvesterbesuch in Berlin ist mit dem Urteil des Landgerichts beendet. Die Richter verurteilen ihn für seinen Raketenschuss in ...

Kommentare

(15) Dr_Feelgood_Jr · 11. April um 07:52
@14 alles gut.
(14) Pontius · 11. April um 07:48
@13 ich nahm schon an, dass ich den Beitrag missinterpretiert hatte.
(13) Dr_Feelgood_Jr · 11. April um 07:36
@12 ääh... jaaa. Ich habe nur deinen Kommentar aus meiner Sicht ergänzt. 😉
(12) Pontius · 11. April um 06:41
@11 die Herkunft macht einen Unterschied?
(11) Dr_Feelgood_Jr · 11. April um 06:28
@10 die "Profis" hier warten ja in der Regel erst ab, bis die Herkunft grob geklärt ist. Deutsch/Nichtdeutsch reicht. Auch für das geforderte Mindeststrafmaß.
(10) Pontius · 11. April um 05:01
@8+9 Was ihr auch noch bedenken müsst sind die Meldungen in denen zu Beginn nicht klar ist, ob der Täter einen migrantischen Hintergrund hat. Dann ist ganz schnell Ruhe, wenn es ein Deutscher ist - und außerdem ist die woke Justiz ja eh linksgrün versifft. Da haben Hass und Hetze ihre Wirkung voll entfaltet...
(9) thrasea · 10. April um 22:53
@7 Pardon, ich muss dich korrigieren. Gerade heute hat er sich bei einem anderen Artikel zu Wort gemeldet und einen Straftäter verteidigt (er habe doch nur seine Meinung gesagt). Daher auch das Wort "beleidigt" (Anführungszeichen auch im Original!) <link> So, und jetzt fragen wir ihn nochmal, was die härtere Strafe ist: 6 Monate auf Bewährung + 3 Monate U-Haft oder die 50 Tagessätze aus der anderen Meldung?
(8) Dr_Feelgood_Jr · 10. April um 22:39
@5 Du weißt doch: Insbesondere in einer Berliner U-Haft werden die Inhaftierten doch eh nur mit Wattebällchen beworfen und machen es sich auf dem Rücken des ehrlichen deutschen Steuerzahlers gemütlich.Warme Mahlzeit, kostenloses Bett, Heizung, Strom. Aber warte mal ab, wenn ...@4 Doch, er wird den Artikel gelesen haben. Allerdings wissen so einige anscheinend nicht (mehr), was Hass und Hetze ist. Das ist das Problem.
(7) Dr_Feelgood_Jr · 10. April um 22:36
@3 Warum meldest du dich hier eigentlich immer nur dann zu Wort, wenn es bei Straftaten um Straftaten geht, die von Ausländern begangen wurden? Ich weiß, ich bin zu dumm dafür das zu verstehen. Hast du mir ja schon mal mitgeteilt. Trotzdem: Wenn du dir Mühe gibst, die Frage zu beantworten, gebe ich mir auch ganz viel Mühe, zumindest zu versuchen dahinter zu kommen. Deal?
(6) Pontius · 10. April um 19:39
@5 Das ist egal, wenn er Ausländer ist, dann müssen die Strafen per se schon 3-fach so hoch sein. Wenn man dann stattdessen ein paar antisemitische Post mit SA und SS-Losungen postet und zusätzlich noch einen Politiker beleidigt, dann gehört das natürlich vielmehr zum guten Ton. Da gibts bestimmt auch nen interessanten NiUS-Artikel dazu.
(5) thrasea · 10. April um 18:59
Leider zu spät zum Editieren. Was ich vergessen hatte zu schreiben: Wem eine Bewährungsstrafe zu "milde" vorkommt, sollte vielleicht auch die gut drei Monate dauernde (U-)Haft berücksichtigen. Es ist also keineswegs so, dass diese absolut dumme Tag keine Konsequenzen gehabt hätte. Und noch ein letzter Punkt: Selbst die Staatsanwaltschaft hatte "nur" eine Bewährungsstrafe gefordert.
(4) thrasea · 10. April um 18:46
@1 Hast du den Artikel nicht gelesen? Es war keine vorsätzliche Hasstat. @3 Die Justiz ist in Berlin blind? Daher wurde der Mann verurteilt? Was nutzt ein Berufsverbot?
(3) Brutus70 · 10. April um 18:32
Naja, Berlin halt. Da ist alles erlaubt und die Justiz ist im doppelten Wortsinn blind. Bleibt nur die Frage was schlimmer ist: einen Politiker "beleidigen" oder Menschenleben zu gefährden. Das Gericht hätte ihm zumindest für eine gewisse Zeit verbieten können weiterhin als "Influencer" aktiv zu sein. Aber vermutlich ist der "Mann" traumatisiert, da muß man Nachsicht üben.
(2) truck676 · 09. April um 23:32
«Wenn man für solch einen Wahnsinn mit einer geringen Bewährungsstrafe aus einem Gerichtssaal spaziert, darf sich niemand wundern, dass junge Männer für ein paar Klicks im Social Media so etwas veranstalten und gar nicht verstehen, dass man sie dafür zur Rechenschaft ziehen muss» - Dieser Satz entspricht eher dem, was ich als Resumé aus der Sache ziehe.
(1) ticktack · 09. April um 12:05
Bei solchen vorsätzlichen Hasstaten darf es nicht nur Bewährung geben, die ihn einen Dreck scheeren wird, sobald er Deutschland wie geplant verlassen hat.
 
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