Die Buchautoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson gaben nach ihrer Sammelklage bekannt: »Sollte die Vereinbarung genehmigt werden, wäre dieser wegweisende Vergleich die größte öffentlich bekannt gewordene Entschädigung im Urheberrecht in der Geschichte.« Sie hatten das ...

Kommentare

(5) Menslo · 09. September um 17:12
@1 Gut, dann schaue ich auch nur noch Raubkopien als Filme - und wenn es auffällt zahl ich eben den Einkaufspreis.
(4) nonam · 08. September um 13:50
und noch um zu konkretisieren: KI erschaft keine neuen werke durch einen kreativen prozess sondern ist nur gut darin abzuschätzen welche wortreihenfolge am meisten sinn ergibt; und das schafft sie, weil sie eine gute anleitung (algorhytmus) dazu hat; und ja, ich nehme da jetzt anleihe am chinesischen-zimmer-experiment;
(3) nonam · 08. September um 13:45
@1 dann brauchen wir ja auch nicht mehr die ganze plagiatsdiskussion um die abschlussarbeiten diverser politiker oder in den schulen; ist ja dann alles "fair use"
(2) A3720 · 08. September um 10:53
Wenn Athropic diesen Vergleichspreis selbst anbietet, wird sie schon wissen warum und wenn die Künstlerautoren das nicht nehmen, wären sie dumm
(1) suse99 · 08. September um 09:49
Jede/r AutorIn, KomponistIn "trainiert" bzw lernt an vorhandenen Werken, orientiert sich an dem, was es bereits gibt und was entsprechend teilweise auch Urheberrechten unterliegt. Nahezu jede Tonfolge wurde schon einmal benutzt, jede Satzstellung verwendet. Diese Nutzung sollte nun wirklich nicht zahlungspflichtig sein, fällt hier wohl auch unter das "fair use". Bücher zu kopieren und zu speichern für gewerbliche Zwecke sollte den Einkaufspreis kosten, nicht Milliarden.
 
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