Berlin (dpa) - Wie die Wahl des Bundeskanzlers oder der Kanzlerin abläuft, steht in Artikel 63 des Grundgesetzes. Danach wird das Regierungsoberhaupt auf Vorschlag des Bundespräsidenten im Bundestag gewählt. Kommt im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit aller Abgeordnetenstimmen zustande, wird ...