Berlin (dpa) - Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Regeln für Langzeitarbeitslose mit einem Gesetz deutlich entschärfen. So sollen den Beziehern der Grundsicherung künftig keine außergewöhnlichen Härten mehr durch Sanktionen ...

Kommentare

(22) CharlyZM · 09. Januar 2021
@9 das stimmt kann ich bestätigen, kenne auch 1-2 Leute denen es so ergangen ist.Nach dem die Leute das Schreiben zurück geschickt haben,das sie den Termin nicht wahr nehmen konntn weil die Ladung nach dm Termin kam gab es einen Anruf das man die Ladung nicht selbst verschickt sondern in der Postabteilung abgibt und diese dann nicht direkt abschickt werden. Jetzt werden die Termine immer per Telefon gemacht.
(21) wimola · 09. Januar 2021
@19) Nun, da kommen viele Fragen und Sachverhalte zusammen und man kann das eigentlich nicht eindeutig beantworten. Immer ein Einzelfall. Letztlich eine Frage der Finanzierung,der Finanzierungshöhe,Annuität, der Bewirtschaftungskosten und des Alters des "Kunden".-Nicht zu unterschätzen ist sicher auch, dass man offiziell verpflichtet wäre, das finanzierende Institut über die Einkommensveränderung zu unterrichten. Wir wissen doch, was das bedeutet, oder? Die Gefahr, Eigentum zu verlieren ist hoch
(20) AS1 · 09. Januar 2021
@18 ...klar ist, dass die danach durch das Job-Center zu finanzierende Untekunft teuerer sein wird als die Gesamtrate für das Haus. Insofern ist das Interesse am Wohnungsmarkt auch Eigeninteresse.
(19) AS1 · 09. Januar 2021
@18 Richtig ist, dass gerade im Bereich der Job-Center sehr häufig Sachverhalte zu beobachten sind, die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung im Amt erfüllen, um es mal vorsichtig auszudrücken. Willkürherrschaft der Job-Center ist Unsinn, links-grünes Narrativ. Das ändert aber an der Rechtslage und auch an der häufig geübten Praxis nichts. Bei den Rechtsbeugungen geht es meist um Einsparung von Haushaltsmitteln. Warum sollte man also Leute zum Verkauf ihres Hauses zwingen, wenn schon vorher..
(18) k293295 · 09. Januar 2021
@17: Du glaubst echt, die Jobcenter würden sich an Recht und Gesetz halten? Dazu müssen sie regelmäßig GEZWUNGEN werden. Die Jobcenter sind DER Inbegriff der Willkürherrschaft in Deutschland. Da sind doch bitte 15 Jahre Kritik an dir vorbeigegangen.
(17) AS1 · 09. Januar 2021
@16 Das ist definitiv falsch. Siehe §22a SGB II und diverse Richtlinien KDU, die auch im Netz verfügbar sind.
(16) k293295 · 09. Januar 2021
@15: Die Jobcenter interessieren sich einen feuchten Kehricht für den Wohnungsmarkt.
(15) AS1 · 09. Januar 2021
@14 Wie schon gesagt, eigentlich unerheblich, aber trotzdem: im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist auch die Übernahme von Teilen der Tilgung oder auch der vollständigen Rate durch das Job-Center möglich. Inwieweit und in welchem Umfang das geschieht, ist stark vom regionalen Wohnungsmarkt und von den darauf fussenden Richtlinien für die Kosten von Unterkunft und Heizung des zuständigen Trägers abhängig.
(14) k293295 · 09. Januar 2021
@13: Wie lange wird sich deine Bank gefallen lassen, wenn du nur noch Zinsen, aber keine Tilgung mehr bedienst? Du WIRST Haus/ETW verlieren.
(13) AS1 · 09. Januar 2021
@12 Stimmt alles, bis auf die Sache mit Haus und Eigentumswohnung. Tut aber nichts zur Sache, denn das SGB II ist ohnehin völlig missraten und gehört abgeschafft.
(12) k293295 · 09. Januar 2021
@11: Als abhängig Beschäftigter bist Du genau 1 Jahr + 1 Tag + Kündigungsfrist von Hartz 4 entfernt - jeden Tag aufs Neue. Ab diesem Datum in der Zukunft wirst Du genauso behandelt wie jemand, der noch nie eingezahlt hat. Erst verlierst Du alle Altersvorsorge, die Du Dir hart erarbeitet hast, dann Deine Existenzgrundlage inn Form eines Autos, dass Dich zu einer Arbeitsstelle bringen würde, wenn es über 7.500 € wert ist. Eigenes Haus oder ETW sind dann auch futsch, wenn noch nicht abbezahlt
(11) k3552 · 09. Januar 2021
@8 Ich bin jetzt auch davon ausgegangen das jemand absichtlich einen Termin schlabbern läßt, weil er kein Bock hat oder so. Dein Beispiel bestärkt mich eigentlich in der Meinung das es unverschämt ist generell sofort Sanktionen zu verhängen. Wenn ich arbeitslos werde würde (über 50) dann kann man nicht 10 Bewerbungen verlangen. Ich habe ca. 35 Jahre eingezahlt. Ich glaube kaum das ich mich bewerben möchte für einen 450€ Job. Die sollen mich dann in Ruhe lassen damit ich mir was gescheites suche.
(10) sumsumsum · 09. Januar 2021
@7 man hat vorgaben die man erfüllen muss wer darüber hinaus geht bekommt halt was mehr
(9) k293295 · 09. Januar 2021
@8: Dass Leute unentschuldigt Termine versäumen, liegt nicht unbedingt an den Leuten selbst. Aus meiner Nachbarschaft wurde jemand mehrfach zu Terminen ins Jobcenter geladen, aber die Einladungen trafen mehrfach erst NACH dem Termin bei ihm ein. Der Anwalt, den ich ihm vermittelt habe, hat das Jobcenter dazu gezwungen, die Einladungen per gelbem Brief zu verschicken, um das zu dokumentieren. Jetzt ist Ruhe an dieser Front.
(8) k3552 · 09. Januar 2021
Vorab, ich bin in ungekündigter Stellung seit 2006 Ich finde es jedoch eine Unverschämtheit in unserem ach so sozialen Staat das 30% gekürzt werden können. Wenn man unentschuldigt nicht zu Terminen erscheint, ok, dann sofort kürzen. Allerdings denke ich wird diese Macht von dem Bearbeitern auch missbraucht. Wenn es keine Jobs gibt dann kann ich mich auch nicht bewerben. Wenn ich dann aber zur Pflicht habe monatlich 10 Bewerbungen zu schreiben dann ist das unverschämt wenn es sanktioniert wird.
(7) RondellBeene · 09. Januar 2021
@6 Und wie definierst du "alles tun"? Wenn ich 200 Bewerbungen in der Woche schreibe, hätte ich ja auch 205 schreiben können? Also habe ich nicht alles getan. Wenn ich den auf 2 Wochen befristeten, 800km von mir entfernten 9,50€-Job mit 10 Wochenstunden nicht annehme, habe ich nicht alles getan. So wird kein Schuh draus, so kriegen wir erstens Definitionsprobleme, was "alles tun" bedeutet und drängen zweitens die Leute in eine Bittsteller-Position, in der sie beliebig ausgebeutet werden können.
(6) sumsumsum · 09. Januar 2021
@4 ich hätte da einen besseren vorschlag umgekehrt wir ein schuh draus in dem man allen die alles tun um eine arbeit zu bekommen eben einfach mehr gibt als den mindestsatz
(5) knueppel · 09. Januar 2021
Auch wenn es keinen Ersatz für ein BGE darstellt, ist es ein erster, richtiger Schritt...
(4) RondellBeene · 09. Januar 2021
Im Ansatz richtig. Aber auch 30% Kürzung ist problematisch, wenn man den Ausgangssatz bereits höchstrichterlich als "gerade so noch menschenwürdiges unterstes Existenzminimum" definiert hat, wodurch rein logisch schon 0,1% Kürzung eben jene Menschen in unwürdige Verhältnisse bringt. Mein absurder Vorschlag: Höheres Hartz und der neu geschaffene Extrawert bildet möglichen Sanktionsspielraum. Aber kostet ja Geld und geht nur um die Unterschicht, insofern wird man das kaum je machen.
(3) sumsumsum · 09. Januar 2021
@2 ich verstehe deine frage nicht entweder hast du meinen kommentar nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden
(2) ChrisuAlex · 09. Januar 2021
Das ist nicht io wenn man ALG2 Empfängern Geld streichen nur weil Sie eine so große Summe abziehen , @1, da bin ich anderer Meinung würden Sie noch immer der Meinung sein wenn Sie plötzlich ALG2 beziehen?
(1) sumsumsum · 09. Januar 2021
auch wenn unwillige den staat und somit den steuerzahler geld kosten bin ich dennoch dagegen solche leute durch sanktionen obdachlos zu machen
 
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