Bayreuth (dpa) - Zwischen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seiner früheren Universität ist ein heftiger Streit über den Untersuchungsbericht zu seiner Doktorarbeit entbrannt. Der Anwalt des prominenten CSU-Manns griff die Hochschule Bayreuth scharf an und warf ihr vor, seinen ...

Kommentare

(20) Kojak · 10. April 2011
Oink..."öffentliches Interesse" heisst nicht das jemand oder viele daran interessiert sind. Hätte er Aufgrund seines Titels einen Job bekommen oder einen Job gehabt der nen Doktortitel voraussetzt, den er dann zu Unrecht ausgeübt hätte, dann würde öffentl. Interesse bestehen, juristisch gesehen zumindest. Da es bei als Politiker aber keine Pflicht ist n Dr. zu haben bzw ihm schlecht nachgewiesen werden kann das er den Job nur wegen des Titels hatte, hat er nicht so Unrecht
(19) helpless · 10. April 2011
@11 Was dann noch zu beweisen wäre. Man gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab und kein Ehrenwort so wie Du schreibst. Siehe auch hier <link> und das dürfte bei einer Dr. Arbeit nicht anders sein.
(18) Heiermann · 10. April 2011
Der Herr G. war als Verteidigungsminister auch Vorgesetzter der Studenten an der Universität der Bundeswehr. Wer dort das Verhalten des Herrn G. an den Tag legt, der wird mit Degradierung und €20000 Geldstrafe belegt. In der Position, in der sich Herr G. befand, sollte das für ihn ein Berufsverbot als Politiker und eine Geldstrafe in 5-stelliger Höhe bedeuten. Weiterhin eine Anklage wegen Betrug und Urkundenfälschung. Das würde ja auch jedem anderen drohen, der so handelte.
(17) k139774 · 10. April 2011
Mangels öffentlichem Interesse? Da mischt die bayrische Staatsregierung im Hintergrund ganz kräftig mit und übt Druck auf die Staatsanwälte aus! Das ist abartig! Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber manche sind gleicher!
(16) k15728 · 10. April 2011
@13 @15 Ja, öffentliches Interesse wird regelmäßig verneint, wenn es eine Person ist, die so etwas nicht öfters getan hat. Wenn Herr zu Guttenberg (Den Namen in der Überschrift schon gleich falsch geschrieben) nochmal eine Doktorarbeit schreibt und sie so schreibt, sieht das mit dem öffentlichen Interesse auch anders aus....
(15) ruddi1 · 10. April 2011
"Die bayerische Justiz suche derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden".Ist klar,anstatt dem ordentlich auf die Finger zu hauen (Nachahmer abschrecken) soll er so davon kommen.Also liebe Akademiker Copy&Paste benutzen wo ihr könnt,stellt euch aber nicht so doof an wie ein Herr von und wenn ihr erwischt werdet einfach auf Bayrische Präsidentfälle verweisen.;)
(14) k37255 · 10. April 2011
@11 Du stellst falsche Behauptungen auf. Genau wie an den meisten Hochschulen gibt man auch in Bayreuth nur ein Ehrenwort und keinen Eid ab. Das wurde auch schon in ca. 500 Artikeln in den letzten Monaten so berichtet.
(13) mr.Mike · 10. April 2011
mangels öffentlichen Interesses ?? ahso
(12) jdmolay · 10. April 2011
totaler realitätcverlust. wenn er als politiker gut wäre, würde er gras über die sache wachsen lassen und asche auf sein haupt nehmen. aber wer sein ganzes leben darauf ausgerichtet hat, was besonderes zu sein, weil er einen namen geerbt hat - was ist eigentlich sein verdienst daran ? - bleibt starrsinnig wie ein kind, das beim schokolade klauen erwischt wurde und von nichts weiss obwohl die schnute braun ist. einfach unwürdig - der mann ist ohne grösse.
(11) Memphis · 10. April 2011
@1 @2: Bei der Dr. oder Dipl. Arbeit erklärt man schriftlich an Eides nur die angegebenen Quellen verwendet zu haben, würde er jetzt Abischt einräumen, landet er mit Sicherheit im Bau! @5: Quatsch, es ist in der akad. Welt sehr genau geklärt ab wann man die Quelle angeben muss! Erst Recht wenn man wortwörtlich übernimmt! Zur News: Guttenberg hat arglistig betrogen und muss dafür bestraft werden! Aber es zeigt sich, dass die Bild seine ehem. Schäfchen auch weiterhin beschützt! Drecksblatt!
(10) hector2 · 10. April 2011
Guttenbergs Darstellung belegt schlüssig ....wahrscheinlich ebenso wie seine Doktorarbeit schlüssig belegt hat ^^
(9) Stiltskin · 10. April 2011
Es ist selbstverständlich zu klären, wer wie weit in von Guttenbergs Schummeleien und Betrügereien verwickelt war. Aber aktuell geht es darum, daß von Guttenberg ohne jeden Zweifel betrogen hat. Alleine das ist jetzt zu bewerten und ohne Frage juristisch aufzuarbeiten. Es ist äußerst bedenklich, wenn in diesem Zusammenhang häufiger die Rede davon war, einem Politiker wegen einer 'Lappalie' nicht die Zukunft zu verbauen, wenn er ansonsten einen guten Job macht. Das wäre ein falsches Signal.
(8) Ironside · 10. April 2011
Typisches Anwaltsgejammer.
(7) Volker40 · 10. April 2011
und wo hat er seine Stellungsnahme abgeschrieben?
(6) k128179 · 10. April 2011
die Süddeutsche Zeitung scheint gut für die Infos der Universität zu bezahlen. Seltsam daß die Fähigkeiten der Prüfer seinerzeit und heute nicht angezweifelt werde. Der " Doktorvater " scheint ja auch seine eigenen Schreibereien nicht zu kennen, die bei HGW aufgetaucht sein sollen.
(5) Bubezleb · 10. April 2011
@4 ohne viel Aufwand hätte er ihn auch ohne Doktorarbeit bekommen können... nen Dr. h.c. bekommt man schließlich ganz ohne Doktorarbeit (und das besonders als Person des öffentlichen Lebens + mit "von" Titel). Es mag auch bei dem besten Akademiker vorkommen, dass dieser mal "entwendete" Textstücke nicht "markiert", weil teilweise nicht klar ist, >>ab wann<< etwas zitiert werden >>muss<<. Als "Dr. jur." hätte er das aber wissen müssen. @3 Auch ohne Dr. kann man guter Verteidigungsminister sein.
(4) Bernie1969 · 10. April 2011
Erstmal: Guttenberg hat wohl versucht, den Doktortitel mit möglichst geringem Aufwand zu bekommen. Wer weiß, wievielen anderen Politikern das auch schon "gelungen" ist, ohne dass es rauskam. Aber: die Uni ist nicht ganz unschuldig, bei einer normalen Durchsicht der Arbeit hätte das schon im Vorfeld auffallen müssen.
(3) commerz · 10. April 2011
@2 - so in etwa dachte ich auch. Was haben wir für ein Glück gehabt, was hätte der Mann als Verteidingsminister nicht alles anstellen können - so aus versehen und unabsichtlich.
(2) watchi · 10. April 2011
Kann man unbewußt abschreiben ??? Ich dachte man ist sich jeder Handlung bewußt, es sei denn ich drücke auf einen mir unbekannten Knopf und weiß vorher nicht, was passiert !!! Oder man ist ein Kleinkind oder geistig zurückgeblieben und kann sich seiner Handlung Aufgrund des Alters und fehlender Lebenserfahrung nicht bewußt sein !!! Also ist K.T.v.G. entweder ein Klenkind oder geistig zurückgeblieben !! Bei Politkern denke ich öfter an Letzteres Aufgrung mancher Entscheidungen !!
(1) k275954 · 10. April 2011
da sieht mann wieder das die reichen alles machen dürfen er soll es zugeben und nicht die wähler anlügen
 
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