Berlin (dpa) - Bei Rückforderungen zu viel überwiesener Hartz-IV-Leistungen zahlen die Jobcenter häufig drauf: Die Verwaltungskosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen die eigentlichen Rückzahlungen deutlich. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im ...

Kommentare

(19) Mehlwurmle · 21. Februar 2020
Schlechtes Kostenmanagement, wenn man die Kosten für die Eintreibung nicht auf die Schuldner umlegt.
(18) manhua · 21. Februar 2020
Sehr schön, die Schlagzeile und der Artikel hat auch hier gewirkt. Da wird über die zuviel gezahlten Krümmel zwischen Beitragszahler (Angestellte Pflichtversicherte) und Hartz-Empfänger gestritten und beleidigt aber dort wo wirklich Geld veruntreut wird herrscht stets schweigen. Es geht um lächerliche 2 Mrd €, allein bei Cum-Ex spricht man bereits über 50Mrd Steuerbetrug, Allein bei S21 stiegen die Kosten um 4Mrd € auf 9Mrd. Hat jmnd dazu jemals eine Rückforderung von Steuermitteln gehört?
(17) naturschonen · 21. Februar 2020
@16 da hast du völlig Recht. Wir haben die Unart Menschen nach dem zu beurteilen, was sie nicht können anstatt sie nach ihren Fähigkeiten einzuschätzen. In den Niederlanden bezahlt das Amt z.B. die Mitgliedsbeiträge und die usstattung für den Sportverein, damit Leute zeigen können, wie gut sie in ihrem Hobby sind. Da lernt man sich schätzen und findet dort Arbeit, das klappt super!!
(16) Jewgenij · 21. Februar 2020
@14 @15 Unglaubliche Vorgänge, wehe ist man dem System ausgeliefert wird. Sowohl der Mitarbeiter imJC als auch der H4 Empfänger. Danke SPD!
(15) naturschonen · 21. Februar 2020
viele Mitarbeiter mit Zeit-Verträgen, die kommen zum Teil als Beamte von der Post und stehen sehr unter Druck. Ich kann mich an eine engagierte Mitarbeiterin erinnern, die "entsorgt" wurde, erst bei der Post, dann beim JC, sie war lange krank, ehe sie sich gefangen hat. Ein anderer Mitarbeiter der Widerspruchsstelle, der vor Gericht über eine unglaubliche Anweisung Auskunft gegeben hat, wurde kurz danach in Vorruhestand geschickt, der mit der schikanösen Anweisung wurde befördert..
(14) naturschonen · 21. Februar 2020
@13 was haben denn die Rechtschreibfehler mit H4 zu tun? Gibt es nur Arbeit für Menschen mit perfekter Rechtschreibung? Ich kann mich an ein Urteil aus Offenbach (SG Darmstadt) erinnern, da brauchte man einen Übersetzer, so schlimm war die Satzstellung. Und dass Joki kein Einzelfall ist bestätigen große Kanzleien aus Hamburg (100 Mitarbeiter, alles Bereich Sozialrecht), Gotha oder Rostock oder ein MA von Wallraff, der genug Stoff für ein Buch hätte, was da alles schief läuft. Es stimmt, es sind
(13) Troll · 21. Februar 2020
@11 Du hast mindestens 14 Rechtschreibfehler in diesem kurzen Kommentar. Da hätte ich schon eine These, woran es liegt, daß du auf Hartz4 angewiesen bist. Aber dann vorwerfen, daß die Jobcentermitarbeiter die Arbeit nicht richtig machen... Dann sag doch lieber mal konkret, was die falsch gemacht haben sollen. Klar passieren denen auch mal Fehler, aber Rückforderungen weil z.B. jemand weniger Heizkosten hatte usw. sind kein Fehler von denen.
(12) k293295 · 21. Februar 2020
@11: Die wenigsten JobCenter-Mitarbeiter sind Beamte. Die meisten sind Angestellte mit Zeit-Verträgen. die wissen: Bringt du nicht genug Geld wieder rein, sitzt du auf der anderen Seite des Schreibtischs. Das sind Sklaven, und zwar WILLIGE Sklaven.
(11) Joki · 21. Februar 2020
Würden die lieben Beamten ihre Arbeit richtig machen währe das alles halb so schlimm Jetzt hat man das Geld bekommen und ausgegeben nach 6 Monaten verlangen sie es zurück . Und dann fängt das Problem an das Geldinstitut weg wie soll ein Harz 4 Ämpänger das zurück zahlen er hat doch nur sehr wehnig Geld jetzt wird vom Amt Druck gemacht und die Person hat noch mähr Probleme nur weil das Amt Mist 😡 gebaut hat NUR DAS SAGT KEINER Sorry Leute bin leider mit 58 In Harz 4 gelandet
(10) manhua · 20. Februar 2020
Oh diese bösen, bösen Hartzer kosten uns doch ein paar Millionen - nur über die wirklichen Betrügereien in hundertfacher Millionen bzw Milliardensumme da vermisse ich doch solch eine Schlagzeile. Wie wäre es mit Berater- Maut- BER-S21-ElPhi kosten dem Steuerzahler Milliarendensummen.
(9) Jewgenij · 20. Februar 2020
@7 Ein guter Punkt, Cum Ex ist eine üble Geschichte, da sollte man hinschauen und nicht auf Cent Beträge bei Hartz IV Empfänger. Wo war das Thema Cum Ex aktuell, in Hamburg?
(8) naturschonen · 20. Februar 2020
@6 damit die noch mehr schlampen können? Da gibt es Prozesse - also 1 Richter, 2 ehrenamtliche Richter, 2 Anwälte + Zeugen wegen 17 € Tankkosten für das Umzugsauto, trotz Quittung, weil die Autoverleiher meinen, zahlt ja eh das Amt oder Rückforderungen im Cent-Bereich, wofür man 36 Seiten Bescheid verschickt und all solch Quatsch @7 auch das stimmt
(7) Folkman · 20. Februar 2020
"Diese Gründlichkeit stehe im krassen Gegensatz zur Laxheit, wenn es um Steuerbetrug im großen Stil wie bei Cum-Ex gehe" - da hat Kipping nicht ganz Unrecht. Nach oben buckeln, nach unten treten :-/
(6) anddie · 20. Februar 2020
@2: Da könnte man aber parallel dazu die Verjährungsfrist für Rückforderungen etwas anheben und dann das Ganze "sammeln". @3: Du hast vergessen, dass dann noch Kosten entstehen, um evtl. Zahlungen zuzuordnen. Und schon hat das Amt Verlust gemacht.
(5) Alle1908 · 20. Februar 2020
dann hätte der Mitarbeiter doch einen anderen Antrag einen Tick schneller bearbeiten können und wäre etwas effektiver für die "Kunden" der Behörde geworden! Leider sind Deutsche Behörden nicht auf Effektivität ausgerichtet, das ist m.M.n. Beschäftigungstherapie für Leute die ihren Ar%&$ platt sitzen!
(4) naturschonen · 20. Februar 2020
@1 Mal hat sich das Amt verrechnet, mal wird vorläufig bewilligt, weil nicht feststeht, wie hoch das Einkommen ist, leider verlangt das Amt viel zu oft Geld zurück, was ihnen gar nicht zusteht und dann muss man streiten - was Zeit und Nerven kostet..
(3) Alle1908 · 20. Februar 2020
@1 Da hast Du Recht, aber wenn eine Behörde (macht auch gern das Finanzamt) wegen einer einmaligen Rückforderung unter 10 Euro auf den Knopf drückt und den "Verwaltungsakt" auslöst um die 5,75 € zurück zu fordern kostet das Arbeitszeit des Mitarbeiters, Kapazität im Rechenzentrum + Kosten beim Dienstleister der diesen Brief ausdruckt + frankiert, da bleiben dann evt. 2,50 über die die Behöde erhält. Hätte ein Programmmabschnitt wie "alles unter 10 Euro Rückforderung verwerfen" das verhindert
(2) Wasweissdennich · 20. Februar 2020
@1 Ja wenn es eine Bagatellgrenze von 50 Euro gibt und der Leistungsbezieher das Geld auch behalten darf wenn er selbst den Fehler gemacht werden sich eben auf wundersame Weise "Fehler"häufen die knapp 50 Euro Vorteil für den Bezieher ausmachen
(1) Troll · 20. Februar 2020
Da wäre interessant, warum das Jobcenter zurückfordert. Hat der Leistungsbezieher falsche Angaben gemacht usw. Dann soll er auf jeden Fall zurückzahlen. Es kann nicht sein, daß jemand sich Leistungen erschleicht und davon ausgeht, daß es in die Bagatelgrenze fällt. Aber oftmals ist es ja so, daß z.B.der Bescheid der DRV erst verspätet zugeht oder ähnliches. Das hat der Leistungsempfänger nicht zu vertreten. Da sollte man sich überlegen, wie man kostengünstig mit umgeht.
 
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