Hartz-IV-Rückforderungen kosten Jobcenter Millionensummen

Berlin (dpa) - Bei Rückforderungen zu viel überwiesener Hartz-IV-Leistungen zahlen die Jobcenter häufig drauf: Die Verwaltungskosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen die eigentlichen Rückzahlungen deutlich.

Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Die Partei forderte die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze, bis zu der auf Rückzahlungsforderungen verzichtet wird. Diskutiert wurde über das Thema schon öfter.

Wie aus der Regierungsantwort hervorgeht, forderten die Jobcenter 2018 fast 3 Milliarden Euro zu viel gezahlte Leistungen zurück. 807 Millionen Euro davon wurden tatsächlich zurückgezahlt, die Verwaltungskosten lagen insgesamt bei 233 Millionen Euro. Die Bilanz war damit insgesamt zwar positiv, doch zeigt sich beim Blick auf die Rückforderungsverfahren kleinerer Summen, dass sich diese nicht nur nicht lohnen, sondern Zusatzkosten verursachen.

So wurden 2018 rund 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Beträge bis 100 Euro gestellt. Von den ausstehenden 56 Millionen Euro kamen 30 Millionen Euro wieder herein. Dem standen Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro - zum Beispiel in Form von Mahnungen - gegenüber. Bei Rückforderungen von Kleinbeträgen bis 50 Euro waren die Verwaltungskosten viermal höher als die Einnahmen und bei Kleinstbeträgen bis 25 Euro sogar mehr als sieben mal so hoch (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro). Bei den Kleinstbeträgen handelte es sich im Schnitt um Rückzahlungsforderungen in Höhe von 12,40 Euro.

«Bei den Ärmsten wird mehr Geld fürs Eintreiben von Minibeträgen ausgegeben, als reinkommt», sagte Linke-Chefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur. Diese Gründlichkeit stehe im krassen Gegensatz zur Laxheit, wenn es um Steuerbetrug im großen Stil wie bei Cum-Ex gehe. Die Linke fordert eine Bagatellgrenze zwischen 50 und 100 Euro.

Neu ist die Diskussion nicht. Seit langem ruft auch die für die Jobcenter zuständige Bundesagentur für Arbeit nach der Einführung einer Bagatellgrenze. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte vor sechs Jahren in einem Papier für eine Hartz-IV-Reform sogar schon einmal die Einführung einer solchen Grenze in Höhe von 50 Euro vorgeschlagen. Im vergangenen Herbst hatte die Fraktion der Linken im Bundestag einen Antrag dafür eingebracht, dem sich auch die Grünen angeschlossen hatten. Dafür fand sich allerdings keine Mehrheit im Parlament, ebenso wenig wie für einen Antrag der FDP, die eine Bagatellgrenze von 25 Euro gefordert hatte.

Soziales / Hartz IV / Rückforderungen / Mahnungen / Verwaltungskosten / Deutschland
20.02.2020 · 04:47 Uhr
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