Berlin/Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Bezieher sollen dauerhaft von strengen Sanktionen verschont werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November harte Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher als verfassungswidrig gekippt. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, fordert nun eine rasche ...

Kommentare

(26) locke · 06. Januar 2020
@23 Warum erklärst Du mir dann nicht einfach aus welchem Grund es keine Sanktionen mehr für Faulenzer und Verweigerer geben darf.
(25) naturschonen · 05. Januar 2020
@24 ich hatte das auch so verstanden, bin da nur andrer Meinung, weil manche ja trotzdem Arbeit vermittelt bekommen wollen oder eine Weiterbildung, vielleicht kann man das als freiwillige Leistung anbieten - so als Kompromiss - und kräftig reduzieren...
(24) AS1 · 05. Januar 2020
@21 Ich meinte schon die ganze BA. Bei entsprechender Ausgestaltung des BGE können wir uns die Arbeitslosenversicherung schenken. Das bringt mehr Netto vom Brutto und spart Verwaltungskosten.
(23) Sonnenwende · 05. Januar 2020
Hab mich schon gewundert, wieso das blödste Vorurteil aller Zeiten noch nicht kam...(Kommentar 22 meine ich)
(22) locke · 05. Januar 2020
Blast den Harz IV Empfängern doch noch mehr in den Hintern und sorgt dafür das sie garnichts mehr tun müssen. Dann werden sich noch mehr frühzeitig zur Ruhe setzen.
(21) naturschonen · 05. Januar 2020
Ich habe bei einer Aktion einer großen Kanzlei für Sozialrecht mal eine Tasse gewonnen, auf der steht: "Wer glaubt, dass er vom Jobcenter einen Job bekommt, glaubt auch, dass ihm das Ordnungsamt die Küche aufräumt" - da das Jobcenter meist eine Mischung aus BA und Kommune ist ,würde ich zumindest die Jobcenter abschaffen,die BA gehört ja eigentlich zum ALG I, wofür Beiträge gezahlt werden
(20) Sonnenwende · 05. Januar 2020
@16 Du hast recht. Ich meine aber, es gibt auch einen Beschluss zum soziokulturellen Existenzminimum, also dem Existenzminimum, wo das Recht auf soziale Integration, Bildung und Kultur mit einbezogen werden. Nur finde ich den gerade nicht. Wie auch immer: Hartz IV es nicht menschenwürdig weil dies eine Reduktion des Menschen auf seine physischen Bedürfnisse bedeutet, ich glaube mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine. Darum gehören die Regelsätze dringend angepasst.
(19) AS1 · 05. Januar 2020
Nicht daß ich hier falsch verstanden werde. Ich bin grundsätzlich ein Feind neuer Gesetze, denn die letzten 10 Jahre haben gezeigt, daß hier mit Masse - egal auf welchem Rechtsgebiet - herumgepfuscht und handwerklich unsauber gearbeitet wird. Lieber bestehende Gesetze überprüfen und anpassen. Übrigens wäre ein BGE eine sehr gute Lösung - aber dann bitte auch Auflösung der kompletten Bundesagentur für Arbeit.
(18) naturschonen · 05. Januar 2020
Ich bin der Meinung, dass der aktuelle Pfändungsfreitrag von 1.178,59 Euro monatlich durchaus eine Summe ist, die einer alleinstehenden Person bleiben sollte, die keine Unterhaltspflicht hat, abgesehen davon würden wird uns viele unangenehme Bürokratie sparen, die beiderseits nur zu Frust führt und sinnlosen Kosten...!!
(17) naturschonen · 05. Januar 2020
@13 du wirfst hier immer wieder das "Regelbedarfsermittlungsgesetz " in den Raum, was zwar existiert, aber nicht umgesetzt wird, sondern mit einigen Tricks sogar umgangen wird. Das ist das, was Sozialverbände mit Recht immer wieder kritisieren und was auch nicht den Entscheidungen des BVerfG zu diesem Thema entspricht. Zum Existenzminimum gehört eben nicht nur Überleben, sondern auch Teilhabe und wenn die BA jetzt wieder nach einem Katalog ruft, dann will sie das neue Urteil des BVerfG umgehen!
(16) Comtix · 05. Januar 2020
@9 dein link bezieht sich auf eine dort verlinkte Drucksache. In dieser ist aufgedröselt wie sich die 9000€ errechnen und da ist sehr wohl die Kaltmiete mit drin.
(15) Sonnenwende · 05. Januar 2020
@13 aber dann sind wir ja gar nicht soweit voneinander entfernt. Meine Meinung ist halt, dass die Regelsätze zu niedrig sind. Sie gehören dringend angepasst. Und da käme dann als mögliche Messlatte wieder das Existenzminimum ins Gespräch...;-)
(14) AS1 · 05. Januar 2020
sicher darüber diskutieren, Entschuldigung.
(13) AS1 · 05. Januar 2020
@11 Wenn Du meinst, ich lese nicht vernünftig mit, dann kann ich das nicht ändern. Meine Aussage war eigentlich nur, daß wir einen Regelbedarfsermittlungsgesetz haben und daher nicht schon wieder eine Kommission brauchen. Man kann sich darüber diskutieren, ob man dieses Gesetz verändert und zum Beispiel zusätzliche Punkte aufnimmt.
(12) Folkman · 05. Januar 2020
@10: Pfändungsfreigrenzen und Steuerfreibeträge haben vielleicht nichts direkt mit dem Regelsatz zu tun, aber sehr wohl was mit dem Existenzminimum, das wiederum der Regelsatz darstellt bzw. darstellen soll. Zudem schrieb ich ja unten, dass der Regelsatz auf etwa 1.150 € inklusive Wohnkosten - also der Lebenshaltungskosten - angehoben werden müsste.
(11) Sonnenwende · 05. Januar 2020
@10 ich zitier mal einen Teil meines ersten Beitrags hier: "Auf den Prüfstand gehörten auch die Regelsätze....Sie sind viel zu niedrig und menschenunwürdig." Es geht also genau um die von dir ständig zitierten Regelsätze. Macht keinen Sinn, mit jemanden zu diskutieren, der nicht mal richtig mit liest...
(10) AS1 · 05. Januar 2020
@8 @9 Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Pfändungsfreigrenzen und Steuerfreibeträge haben nichts mit den Regelsätzen zu tun. Und selbstverständlich enthält der Steuerfreibetrag alle Lebenhaltungskosten, inklusive Wohnraum.
(9) Sonnenwende · 05. Januar 2020
Das sächliche Existenzminimum - also die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung und eine medizinische Notfallversorgung - d.h. OHNE Miete wurde vom Bundestag für 2018 auf 9000 € im Jahr festgelegt (=750 € im Monat) <link> - das sind fast 300 € mehr, als ALG II Empfänger derzeit bekommen.
(8) Folkman · 05. Januar 2020
@7: Niemand schmeißt hier irgendwas in den Raum: seit 2017 liegt der pfändungsfreie Mindestbetrag für eine alleinstehende Person bei 1.133,80 €, und der wird als "schuldrechtliches Existenzmin imum" bezeichnet...
(7) AS1 · 05. Januar 2020
@4 @5 Ich weiß nicht, wie man immer auf diese Zahlen kommt. Schmeißt Ihr einfach irgendwas in den Raum (so wie das viele Sozialverbände tun) oder gibt es da irgendwelche Grundlagen für? Das Regelbedarfsermittlungsgesetz hat ja wenigstens eine solche. @6 Dafür ist man Führungskraft und wird auch entsprechend bezahlt.
(6) Pontius · 05. Januar 2020
@3 Mit einer internen Anweisung ist er aber der Buhmann und muss im Zweifel den Kopf hinhalten.
(5) Sonnenwende · 05. Januar 2020
@4 So ist es.
(4) Folkman · 05. Januar 2020
@1: Wenn der Regelsatz das soziokulturelle Existenzminimum abbildet, müsste er auf etwa 1.150 € (inkl. Wohnkosten) erhöht werden. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie sehr dagegen CDU, FDP und AfD Sturm laufen würden...  
(3) AS1 · 05. Januar 2020
Alles ziemlicher Unsinn. Für die sofortige Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts braucht Scheele keine Gesetzesänderung (die kann im Nachklapp das dann festklopfen), das kann er per interner Dienstanweisung sofort regeln. Und für die Höhe der Regelsätze brauchen wir keine Sachverständigenkommission, das Verfahren ist durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz abschließend geregelt.
(2) naturschonen · 05. Januar 2020
Krass ist, dass er schon wieder einen Katalog fordert statt individuelle Gespräche, jeder ist anders, diese Kataloge funktionieren nicht. Und vor allem muss man bei den Menschen nach ihren Fähigkeiten urteilen und nicht nach "Vermittlungshemmnissen"..es wird wirklich Zeit, dieses System völlig auf den Kopf zu stellen..!
(1) Sonnenwende · 05. Januar 2020
Zitat "Auf den Prüfstand gehörten auch die Regelsätze für die Grundsicherung.": Allerdings. Und das schon lange. Sie sind viel zu niedrig und menschenunwürdig.
 
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